Gesuchs-
beilagen.
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oder an Privatflüssen und Bächen errichten (Art. 50 Ziff. 1) oder wer eine Anderung,
die auf den Verbrauch des Wassers, die Wassermenge, die Art des Verbrauchs, das Gefälle
oder die Höhe des Oberwassers Einfluß hat, an solchen Anlagen vornehmen will (Art. 50
Ziff. 2), bedarf der vorgängigen wasserpolizeilichen Genehmigung. Das Gesuch um diese
ist bei derjenigen Distriktsverwaltungsbehörde einzureichen, in deren Bezirk die Anlage sich
ganz oder größtenteils befindet.
§ 115.
I. Dem Gesuch auf Genehmigung zur Errichtung (Art. 50 Ziff. 1 des Gesetzes)
ist beizufügen:
a) bei Stauanlagen:
1. ein Ubersichtslageplan; 2. ein besonderer Lageplan; 3. Längenprofilpläne des
Flusses oder Baches, in welchen die Stauanlage zu stehen kommt nach aufwärts auf die
doppelte Länge der Stauweite oder bis zum nächst oberhalb gelegenen Triebwerk, nach ab-
wärts in der Regel bis zur Wiedervereinigung des abgeleiteten Wassers mit dem Mutter-
bett; 4. Längenprofilpläne des Zu= und Ableitungskanals von der Abzweigung vom
Mutterbett bis zu dessen Wiedervereinigung mit demselben oder bis zum nächst unterhalb
gelegenen Triebwerk; 5. Querprofilpläne sowohl des Flusses als auch des Zu= und Ab-
leitungskanals; 6. Grundrisse, Aufrisse und Schnitte der Stauanlagen, ihrer sämtlichen
Bestandteile und Zubehörungen; 7. Einzelheiten der Verschluß= und Aufzugsmechanis-
men; 8. eine vollständige und eingehende Beschreibung, welche namentlich den Nachweis
dafür zu erbringen hat, daß der Stau so sich einstellen wird, wie er in den Plänen
eingezeichnet ist, daß und unter welchen Voraussetzungen die Entnahme des Wassers in der
beantragten Menge stattfinden kann, welche Kontrollen hiefür in der Anlage selbst gegeben
sind, welche Veränderungen in den bestehenden Wasserabfluß= und UÜberschwemmungs-
verhältnissen und Grundwasserständen verursacht werden; Angaben über den Festpunkt.
b) Bei Triebwerken:
1. ein Ubersichtslageplan; 2. ein besonderer Lageplan; 3. Längenprofilplan des Zu= und
Ableitungskanals in einer Erstreckung nach aufwärts und abwärts bis zum Mutterbett oder
dem nächsten Triebwerk; 4. Querprofile dieses Kanals; 5. Grundrisse, Aufrisse und Schnitte
des wasserbaulichen Teiles der Triebwerksanlage, insbesondere der Wasserzuführung zum
Motor und der Wasserabführung von demselben; 6. die Darstellung des Motors selbst in
Skizzenform mit eingeschriebenen Hauptmaßen; 7. Einzelheiten der Verschluß= und Aufzugs-
mechanismen; 8. eine vollständige und eingehende Beschreibung mit Plan= und Besitz
verzeichnis, Angaben über den Festpunkt, über den geringsten, größtmöglichen und normalen
Wasserverbrauch des Motors. Die letzteren Angaben hat die den Motor liefernde Fabrik
beizubringen und mit ihrer Unterschrift auf den betreffenden Plänen zu bestätigen.