Nr. 11. 79
1. Matrosen, Leichtmatrosen, Jungen, Lampenputzer, Pantryleute, Aufwäscher,
Schlachter, Barbiere, Friseure usw.
2. Maschinistenassistenten, Heizer, Feuerleute, Kohlenzieher, Trimmer, Elektromecha-
niker, Schlosser, Klempner, Zimmerleute, Segelmacher, Segel= und Tauflicker,
Konditoren, Bäcker, Zahlmeisterassistenten.
In Ziffer 4 wird für „nach dem 17. Lebensjahre“ gesetzt: nach vollendetem 14. Lebensjahre.
§ 33.
In Ziffer 9 Absatz 2 wird für „vierten Militärpflichtjahrs“ gesetzt: dritten Militärpflicht-
jahrs.
§ 46.
Ziffer 7 a erhält folgenden Zusatz:
in diesem Auszuge sind unter einem besonderen Abschnitt auch diejenigen im
Auslande Geborenen männlichen Geschlechts aufzunehmen, über welche dem Standes-
beamten Standesbeurkundungen zugegangen sind;
8 58.
In Ziffer 4 Absatz 1 wird das Wort „namentliche“ ersetzt durch: summarische.
Ebenda wird am Schlusse des Absatzes vor „ein“ eingefügt: nach Muster 10 (siehe Ziffer 5).
g 66.
In Ziffer Ze erhält der Vortrag in der Klammer hinter „Marineteil“ folgende Fassung:
(Matrosendivisionen: 8 23, 2a, b, c und 3a 1 und b; Werftdivisionen: 8 23, 2c. d und 3a 2).
§ 72.
In Ziffer 1 a erhält der 1. Absatz folgende Fassung:
a) Die Bedorderung der Militärpflichtigen der Ersatzkommission nach dem Aushebungs-
ort erfolgt durch den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission unmittelbar oder durch
Vermittlung der Gemeindevorsteher usw.
§ 73.
Ziffer 4b erhält folgenden Wortlaut:
b) Die Ersatzreservepässe und Marine-Ersatzreservepässe werden vom Bezirkskommando
unterstempelt und im Aushebungstermine soweit tunlich ausgehändigt. Dabei
sind die Ersatzreservisten und Marine-Ersatzreservisten durch den Bezirkskomman-
deur eingehend über die ihnen nach § 111, Absatz 3 obliegenden Pflichten der
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