Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LXXII. Band. (72)

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Literatur.

V.  Literatur.

1.  Verlag  von  Wilhelm  Engelmann,
Leipzig

prg.  Karl  Linding.  ordentl.  Professor

der  Rechte  in  Leipzig,  Grundriß  des

deutschen  Strafre  5  Allgemeiner

Teil.  Siebente,  verbesserte  und  vernehre

  eibluflage.  1907.  XXIV  und

2%  unpten  gsche  Grundriß  des  veutschen
Strafrechts  ist  n  zweiter  Auflage  (die  erste
wurde  nicht  in  den  Buchhandel  gegeben)  im
März  1879  erschienen;  ihr  gegenüber  weist
die  nunmehr  vorliegende  siebente  Auflage  fast
die  doppelte  Seitenzahl  auf.  Auch  die  Neubearbeitung
  hat  der  Verfasser  seinen  Zuhörern
gewidmet;  im  Zusammenhange  damit  steht
es,  daß  einzelne  nur  durch  Ueberschrift  und
—  —  markierte  Paragraphen  der
Ergänzung  durch  die  Vorlesung  bedürfen.
Trotz  dieser  Unvollständigkeit  ist  das  Werk
für  alle  unentbehrlich,  die  dch  eingehender  mit
bem  allgemeinen  Teile  des  Strafrechts  bechäftigen
  wollen,  nicht  allein  wegen  der  Fülle
bes  vetarbeiteten  Stoffes  und  der  außerordentichen
  Reichhaltigkeit  der  Literaturangaben,
ondern  vor  allem  als  Niederschlag  der  Anschauungen,
  zu  denen  der  efeierte  Strafrechtslehrer
  in  langjährigem  Ringen  mit  den
gessen  Problemen  seiner  Wissenschaft  gelangt

—  es  für  eine  Gelehrtennatur  wie

kein  Ausruhen  auf  gewonnenen
r—n  gibt,  daß  er  stets  bestrebt  ist,
„Neues  zu  lernen,  und  Besseres  zu  iie
Vorrede  zur  zweiten  Auflage  des  Lehrbuchs
eite  VII),  zeigt  u.  a.  die  vollständige  Umerbeitung
  der  Lehre  von  der  Teilna  me
(69  62—  71).  Was  dem  Buche  aber  Beachtung
  in  den  weitesten  Kreisen  sichert,  ist
die  Energie,  mit  welcher  der  Verfasser  seinen
Stanhuntt  gegenüber  den  modernen  Bestrebungen
  auf  dem  Gebiete  des  Strafrechts
5  Ausdruck  verleiht.  Mit  tn--r

70„  E  Ka#  grr  für  *n  ts

waife  seine  Kampfesweife  immer  noch  maßvoll

genannt  werden  muß  im  Vergleiche  zu  einzelnen
  seiner  Widersacher  (insbesondere  Liszt
#eer  der  ebeitschr.  —  d.  ges.  Strafrechswissenschast

2.  J.  Schweitzer  Verlag,  Munchen.
Geseh  über  die  Angelegenheiten  der
freiwilligen  Gerichtsbarkeit  vom  17.
Mai  mit  besonderer  Berücksichtigung
  der  bayerischen  Ausführungs-Bestimmungen,
  erläutert  von  Fritz
Keidel,  Landgerichtsrat  in  München.
Zw  eite,  welständig  umgearbeitete
Auflage.  1907.  1.  und  2.  Lieferung.
Trob  des  Vorhandenseins  mehrerer  trefflicher
  Kommentare  zum  F.  entspricht  das
Keidelsch  b6  Werk  einem  wirklichen  Bedürfnis;
ist  es  doch  das  einzige,  das  neben  dem  Reichsrecht
auch  das  —“  Landesrecht  eingehend  berücksichtigt.
  Während  bei  der  ersten  Auflage  die
bayerischen  Ausführungsvorschriften  in  binen
*  *  *  vereinigt.  waren  Loel.  l
4  S.  24,  Bd.  65  S.  355),  ist
lunmer  das  gesamte  Reichs=  und  Landesrecht
  in  geschlossener  Form  behandelt.  Die
Darstellung  ist  klar  und  übersichtlich;  sie  hält
dich  frei  von  allsn  ausführlicher  Polemit,  berücksichtigt
  aber  doch  in  weitem  Umfang  die
reichhaltige  Literatur  und  Praxis;  als  Beispiel
sei  auf  die  musterhaften  Erlänterungen  zu  dem
wichtigen  §  12  (Offizialprinzip)  verwiesen.
Das  Gesamtwerk  soll  in  drei  Lieferungen  erscheinen,
  zirka  25  Bogen  umfassen  und  etwa
8  Mk.  kosten;  die  Vollendung  wird  bis  zum
Herbst  1907  in  Aussicht  gestellt.

3.  J.  Schweitzer  Verlag,  Munchen
Die  Gebührengesetzuovelle  vom  20.
August  1906  mit  Abdruck  der  Begründung
  des  Gesetzentwurses  und
der  Vo  P0ekanntmachun  vom  8.
Januar  1  Für  den  praktischen
Bebrauch  zusammengestellt  von  Dr.
W.  Deunler,  kal.  Nokor  in  Lauf  a.  P.
1907.  93  Seiten.
Vorstehende  Ausgabe  enthält  den  Text
der  Gebührengesetznovelle  vom  20.  August  1906
unter  fortlaufender  Beifügung  der  amtlichen
Begründung,  die  Vollzugsbekanntmachung  der
Msterien  der  Justiz  und  der  Finanzen  vom
8.  Januar  1907,  einzelne  kurze  Fußnoten  und
ein  alphabetisches  Register  und  erleichtert  hiedurch
  wesentlich  die  praktische  Anwendung  der
Novelle.

Redaktions-Adresse:  München,  Franz  Josephstraße  7/II.

Für  die  Redaktion  verantwortlich:
Kaorl  Kober,  Regierungsrat  im  K.  B.  Staatsministerium  der  Justiz.
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Druck  der  Offizin  U.  E.  Sebald,  Nürnberg.