458
Literatur.
V. Literatur.
1. Verlag von Wilhelm Engelmann,
Leipzig
prg. Karl Linding. ordentl. Professor
der Rechte in Leipzig, Grundriß des
deutschen Strafre 5 Allgemeiner
Teil. Siebente, verbesserte und vernehre
eibluflage. 1907. XXIV und
2% unpten gsche Grundriß des veutschen
Strafrechts ist n zweiter Auflage (die erste
wurde nicht in den Buchhandel gegeben) im
März 1879 erschienen; ihr gegenüber weist
die nunmehr vorliegende siebente Auflage fast
die doppelte Seitenzahl auf. Auch die Neubearbeitung
hat der Verfasser seinen Zuhörern
gewidmet; im Zusammenhange damit steht
es, daß einzelne nur durch Ueberschrift und
— — markierte Paragraphen der
Ergänzung durch die Vorlesung bedürfen.
Trotz dieser Unvollständigkeit ist das Werk
für alle unentbehrlich, die dch eingehender mit
bem allgemeinen Teile des Strafrechts bechäftigen
wollen, nicht allein wegen der Fülle
bes vetarbeiteten Stoffes und der außerordentichen
Reichhaltigkeit der Literaturangaben,
ondern vor allem als Niederschlag der Anschauungen,
zu denen der efeierte Strafrechtslehrer
in langjährigem Ringen mit den
gessen Problemen seiner Wissenschaft gelangt
— es für eine Gelehrtennatur wie
kein Ausruhen auf gewonnenen
r—n gibt, daß er stets bestrebt ist,
„Neues zu lernen, und Besseres zu iie
Vorrede zur zweiten Auflage des Lehrbuchs
eite VII), zeigt u. a. die vollständige Umerbeitung
der Lehre von der Teilna me
(69 62— 71). Was dem Buche aber Beachtung
in den weitesten Kreisen sichert, ist
die Energie, mit welcher der Verfasser seinen
Stanhuntt gegenüber den modernen Bestrebungen
auf dem Gebiete des Strafrechts
5 Ausdruck verleiht. Mit tn--r
70„ E Ka# grr für *n ts
waife seine Kampfesweife immer noch maßvoll
genannt werden muß im Vergleiche zu einzelnen
seiner Widersacher (insbesondere Liszt
#eer der ebeitschr. — d. ges. Strafrechswissenschast
2. J. Schweitzer Verlag, Munchen.
Geseh über die Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.
Mai mit besonderer Berücksichtigung
der bayerischen Ausführungs-Bestimmungen,
erläutert von Fritz
Keidel, Landgerichtsrat in München.
Zw eite, welständig umgearbeitete
Auflage. 1907. 1. und 2. Lieferung.
Trob des Vorhandenseins mehrerer trefflicher
Kommentare zum F. entspricht das
Keidelsch b6 Werk einem wirklichen Bedürfnis;
ist es doch das einzige, das neben dem Reichsrecht
auch das —“ Landesrecht eingehend berücksichtigt.
Während bei der ersten Auflage die
bayerischen Ausführungsvorschriften in binen
* * * vereinigt. waren Loel. l
4 S. 24, Bd. 65 S. 355), ist
lunmer das gesamte Reichs= und Landesrecht
in geschlossener Form behandelt. Die
Darstellung ist klar und übersichtlich; sie hält
dich frei von allsn ausführlicher Polemit, berücksichtigt
aber doch in weitem Umfang die
reichhaltige Literatur und Praxis; als Beispiel
sei auf die musterhaften Erlänterungen zu dem
wichtigen § 12 (Offizialprinzip) verwiesen.
Das Gesamtwerk soll in drei Lieferungen erscheinen,
zirka 25 Bogen umfassen und etwa
8 Mk. kosten; die Vollendung wird bis zum
Herbst 1907 in Aussicht gestellt.
3. J. Schweitzer Verlag, Munchen
Die Gebührengesetzuovelle vom 20.
August 1906 mit Abdruck der Begründung
des Gesetzentwurses und
der Vo P0ekanntmachun vom 8.
Januar 1 Für den praktischen
Bebrauch zusammengestellt von Dr.
W. Deunler, kal. Nokor in Lauf a. P.
1907. 93 Seiten.
Vorstehende Ausgabe enthält den Text
der Gebührengesetznovelle vom 20. August 1906
unter fortlaufender Beifügung der amtlichen
Begründung, die Vollzugsbekanntmachung der
Msterien der Justiz und der Finanzen vom
8. Januar 1907, einzelne kurze Fußnoten und
ein alphabetisches Register und erleichtert hiedurch
wesentlich die praktische Anwendung der
Novelle.
Redaktions-Adresse: München, Franz Josephstraße 7/II.
Für die Redaktion verantwortlich:
Kaorl Kober, Regierungsrat im K. B. Staatsministerium der Justiz.
Eigentum und Verlag von U. E. Sebald in Nürnberg.
Druck der Offizin U. E. Sebald, Nürnberg.