Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

980

Nr.  28364.

Bekanntmachung,  Einverleibung  der  Landgemeinde  Haidenhof,  K.  Bezirksamts  Passau,  in  die
Stadtgemeinde  Passau  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  allergnädigst  geruht,  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1900  die  Abtrennung
der  Gemeinde  Haidenhof  von  dem  K.  Bezirksamt  Passau  und  ihre  Zuteilung  zum  Distriktsverwaltungsbezirk
  der  Stadt  Passau  zu  verfügen.

Im  Anschluß  hieran  wird  gemäß  Art.  4  Abs.  1  der  rechtsrheinischen  Gemeindeordnung
im  Einverständnis  mit  den  K.  Staatsministerien  der  Justiz,  des  Innern  für  Kirchen=  und
Schulangelegenheiten,  der  Finanzen,  sowie  für  Verkehrsangelegenheiten  zur  gleichzeitigen  Einverleibung
  der  Gemeinde  Haidenhof  in  die  Stadtgemeinde  Passan  die  Genehmigung  erteilt.

München,  den  5.  November  1908.
J.  A

Staatsrat  v.  Krazeisen.

 

Fofdienst  Nachricht.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
unterm  5.  November  1908  den  Generalmajor
und  Seconde-Lieutenant  in  der  K.  Leibgarde
der  Hartschiere  Heinrich  Reisner  Freiherrn
von  Lichtenstern  auf  sein  alleruntertänigstes
Ansuchen  zum  K.  Kämmerer  zu  ernennen.

Ordens-  und  Prädikats-Verleihungen.

——.  ——

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  25.  Oktober  1908  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  lebenslänglichen
  Reichsrate  der  Krone  Bayern  Ferdinand

 

 

von  Miller,  Direktor  der  K.  Akademie
der  bildenden  Künste,  das  Großkomturkreuz
des  Verdienstordens  der  Bayerischen  Krone,
dem  Präsidenten  der  K.  Regierung  von  Oberbayern
  Anton  Ritter  von  Halder  den
Verdienstorden  vom  hl.  Michael  II.  Klasse
und  Allerhöchst=  Ihrem  Leibarzte,  Hofrat  Dr.
Wilhelm  Kastner  den  Verdienstorden  vom
hl.  Michael  III.  Klasse,  ferner

dem  Reichsrat  der  Krone  Bayern  Ludwig
Freiherrn  von  Würtzburg,

dem  Staatsrat  i.  o.  D.  und  Ministerialdirektor
  im  K.  Staatsministerium  des  Innern
Karl  Ritter  von  Krazeisen  und

dem  Präsidenten  der  K.  Regierung  von
Unterfranken  und  Aschaffenburg  Dr.  Karl
Ritter  von  Müller
das  Prädikat  „Exzellenz“  zu  verleihen.