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eines Teiles unmöglich geworden, z. B. weil der Tüter ont.
floh, so kann das Inland die ‚Verfolgung aufnehmen.
Jedoch ist die Aufnahme des Verfahrens im Inlande
ausgeschlossen, wenn der nach den Gesetzen des Auslandes
zur Verfolgbarkeit der Handlung erforderliche Antrag des
Verletzten nicht gestellt worden ist. Die Berechtigung zum
Antragstellen ebenso wie Form und Frist des Antrags richten
sich nach ausländischem Rechte.
Eine Anwendung des Personalprinzips ist es auch, wenn
nach .S 155 des MStGB. während eines gegen das Deutsche
Reich“ ausgebrochenen. Krieges alle Personen, die sich ın
irgend einem Besitz- oder Vertragsverhältnisse bei dem krieg.
führenden Heere befinden, oder sonst sich hei demselben
aufhalten oder ihm folgen, den Strafvorschriften dieses Gesetzes,
insbesondere den Kriegsgesetzen unterworfen sind,
soweit es sich hierbei um Deutsche handelt?!) (wegen der
"usländer s. 8. 51). :
Hierher gehört auch die Bestimmung der $$ 22 und 94
Abs. 2 des Gesetzes betr. das Flaggenrecht der Kauf.
fahrteischiffe vom 22. Juni 1899 in ‚Verbindung mit der
Kaiserlichen Verordnung vom 21. August 1900 $ 1 zu a,
z. B. wenn ein deutsches Kauffahrteischiff, das in fremden
Kigengewässern einem die Reichskriegsflagge führenden
deutschen Kriegsschiffe begegnet, nicht die Reichsflagge
zeigt und der Schiffer ein Deutscher ist. a
Noch mehr erweitert wird das Geltungsgebiet dei
inländischen Strafgesetze in Fällen, in denen das Personal:
%1) Ebenso ist $ 166 des MStGB. aufzufassen, der Angestellte
eines Schiffes ($ 163 des MStGB.) unbedingt, andere an Bord
des Schiffes dienstlich eingeschiffte Personen so lange den Militärgesetzen
unterwirft, als das Schiff sich im Kriegsmustande
(8 164 Abs. 1 Satz 2 des MStGB.) befindet, sofern die bezeichneten
Personen Deutsche sind und das Schiff sich zur Zeit
der Begehung der strafbareu Handlung außerhalb der geutschen
Eigengewässer aufhält. E