Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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den  Lieutenant  Lenz  des  achten  zu  dem  ersten,

—  —  Arlt  der  Garnisons-Compagnien,  und

Weissert  des  zweiten  zu  vem  siebenten  Infanterie-Regiment  versetzt.

Vermöge  höchster  Entschließung  vom  10.  d.  M.  baben  Höchstvieselben  den  I#r.
Breit  in  Wien  zum  Assistenzarzt  der  geburtshülflichen  Klinik  in  Tübingen  in  der  Stellung
eines  außerordentlichen  Professers  der  Universität  gnädigst  ernannt,  ferner

die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Oeschelbronn,  Dekanats  Herrenberg,  dem  Pfarrer
Schuh  in  Frommern,  Dekanats  Balingen,

die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Massenbach,  Dekanats  Brackenbeim,  dem  Pfarrverweser
Glauner  in  Fürfeld,  Dekanats  Heilbronn,  und

vie  erledigte  Präreptorsstelle  in  Sulz  dem  Präceptor  Knoll  in  Nagold  Znädigst  übertragen.


II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Der  Departements  der  Justiz  und  des  Innern.

Der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern.

Verfügung,  betreffend  die  Zehrungs-Vergütung  der  Gemeindediener  bei  Verrichtungen  in
entfernteren  Theilen  der  Gemeinde-Markung  oder  in  Gemeinde-Parzellen.

Zu  Vervollständigung  des  8.  13  der  K.  Verordnung  vom  22.  Februar  1841,  betreffend
die  Taggelder,  Diäten  und  Reisekosten  der  Amtskörperschafts=  und  Gemeindediener,  wird  mit
böchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  26.  v.  M.  verfügt:

Die  Ortsvorsteher  und  Gemeinderäthe  erhalten  bei  Verrichtungen,  für  welche  Taggelder
passirlich  sind,  wenn  dieselben  außerhalb  des  Wohnorts,  aber  innerbalb  des  Gemeindebezirks
vorgenommen  werden,  und  die  Entfernung  des  Orts  der  amtlichen  Verhandlung  nicht  unter
einer  halben  Stunde  beträgt,  auch  die  nothwendige  Abwesenheit  von  Haus  zum  wenigsten
6  Stunden  dauert,  neben  dem  Taggelde  eine  Zehrungs-Vergütung  von  vierundzwanzig
Kreuzern  für  den  Tag.

Sämmtliche  Staats=  und  Gemeinde-Behörden  haben  sich  nach  dieser  Bestimmung  zu
achten.

Stuttgart  den  2.  Februar  1847.
Prieser.  Schlaper.