Anerkennung des Reichsverwesers. 585
in dem Freudenrausch über die Thatsache der Anerkennung legte
man auf die Form, in welcher sie geschah, weniger Gewicht.
Beide Kammern ertheilten sofort der Entschließung des Königs
durch Acclamation ihre Zustimmung; nur 6 Mitglieder der
äußersten Linken schlossen sich aus, „weil die Einsetzung eines unverantwortlichen
Reichsverwesers ihrer Ansicht entgegen und eine
Zustimmung der Einzelregierungen und Stände zu den Beschlüssen
der Nationalversammlung nicht erforderlich sei. Die Stände begaben
sich in corpore nach Pillnitz um dem Könige für die Anerkennung
des Reichsverwesers persönlich zu danken. Enthusiastisch
war der Empfang des letztern auf seiner Reise durch Sachsen,
glänzend sein Einzug in Dresden, 10. Juli, an der Seite des
Königs, der ihn auf der festlichen Weiterfahrt bis Leipzig begleitete.
Der zum Bevollmächtigten bei der neuen Reichsgewalt
ernannte Geh. Rath K. L. Kohlschütter (gest. 1866)
ward angewiesen „aus allen seinen Reden und Handlungen
erkennen zu lassen, daß die sächsische Regierung die Centralgewalt
aufrichtig und ernstlich in der Lösung ihrer schwierigen
Aufgabe unterstützen wolle; jedoch nicht außer Acht zu lassen,
daß diese Lösung durch eine unparteiische und umsichtige Erwägung
der inneren Zustände der Einzelstaaten wesentlich bedingt
sei“. Am 6. August fand die feierliche Huldigung der
Truppen für den Reichsverweser statt.
Selbst die materiellen Interessen folgten dem nationalen
Zuge. Als die sächsische Regierung andern Vereinsregierungen
Vorschläge wegen Revision des Zolltarifs und Erweiterung des
Rechte der Stände für sie maßgebend sind, wird jedoch immer eingedenk
sein, daß der ersehnten Gestaltung eines kräftigen Bundesstaats Opfer zu
bringen sind und daß ohne dringende Gründe den Beschlüssen der Nationalversammlung
die Anerkennung nicht zu versagen, Regierung und
Stände in gleicher Weise für ihre Aufgabe erachten müssen.
Se. Majestät, getreu Ihrer ausgesprochenen Hingebung an die Interessen
des Gesamtvaterlandcs, sind gemeint sowohl jenen Beschlüssen als der
Wahl in der Erwartung beizustimmen, daß S. k. H. der Erzherzog Johaun
auf Grund dieses Einverständnisses zwischen den Regierungen und
der Nationalversammlung die Wahl annehmen werde.“