Full text : Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten.

108  Die  galatischen  Kelten.  Kap.  XID.

Weiter  erzählen  Polybios  XXII  21,  22  und  Livius  XX  VIII
12—27  von  dem  schon  erwähnten  Konflikt  zwischen  den  Römern
und  Galatern  des  Jahres  189.

Während  bis  dahin  von  Gauheeren  und  ihren  Führern  die
Rede  war,  erscheinen  jetzt  Stammheere  und  treten  Stammhäupter
in  den  Vordergrund.

Polybios  und  Livius  unterscheiden,  wie  schon  erwähnt,  die
Stammheere  der  Tolistobogier  und  die  für  den  Feldzug  vereinigten
der  Tektosagen  und  Trokmer,  und  hinsichtlich  ihrer  Führer  re@ros
@vydpes  und  principes  einerseits  und  höherstehende  Fürsten,  Baoılexz,
reguli,  reges,  duces  andererseits.  Die  letzteren  drei  werden  zunächst
  als  reguli  in  der  Zahl  der  drei  Stämme  bezeichnet,  (es
waren  Orteogon,  Kombolomarus  und  Gaulotus  (der  Erste  speziell
noch  als  faollevs,  regulus),  und  dann  bei  den  Tektosagen  und
Trokmern  als  reges  oder  duces.  Bei  den  scheinbaren  Friedensunterhandlungen
  dieser  beiden  Stämme  mit  den  Römern,  von
jenen  eingeleitet,  um  Zeit  zu  gewinnen,  wurden  zunächst  die
Baouleig,  reges  erwartet,  kamen  aber  nicht  wegen  ungünstiger  Vorzeichen;
  dann  erschienen  die  nporoı  &vdpes,  principes,  die  wohl  verhandeln,
  aber  nicht  abschliessen  konnten,  und  endlich  sollten
wieder  die  Saoılel;,  reges  erscheinen.  Aus  dieser  Darstellung
ergibt  sich,  dass  die  zewro:  ärdpes  oder  principes  die  Tefrarchen
des  Strabo  sind,  dass  die  Aacıke;,  Teguli,  Teges,  duces  mehrere
Ausdrücke  für  denselben  Begriff,  Stammhäupter  königlichen  Charakters
  sind,  und  dass  die  Verfassung  jedes  Stammes  im  Königtum
  besteht.  (Bei  den  Juden  hiess  ein  solches  Stammhaupt
&9vapyns).

Die  Ausdrucksweise  des  Strabo  bedarf  einer  besonderen
Untersuchung  :  den  Gaufürst  nennt  er  bei  den  Germanen  (so  bei
den  Cheruskern  und  Khatten  $S.  85)  yeuwv,  bei  den  Galatern
teregpxng;  den  Stammkönig  bei  den  Galatern  zyeuov.  In  der
Einleitung  zu  obiger  Stelle  XII  5,  1  bezeichnet  er  zwei  Hegemonen,
  nach  denen  die  Trokmer  und  Tolistobogier  sich  selbst
genannt  haben,  dvo  rwv  nyeuovov,;  und  auch  die  drei  Hegemonen