Schlußwort
Was sagen uns nun die belgischen Dokumente, deren lange Reihe
wir an uns haben vorüberziehen sehen, zu der in Versailles formulierten
Schuldfrage?
Im Artikel 231 des Versailler Friedensvertrages heißt es: „Die alliierten
und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an,
daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste
und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten
Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den
Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges
erlitten haben.“
Zur Untersuchung der Verantwortlichkeitsfrage hatte die Vorfriedenskonferenz
in ihrer Vollsitzung vom 25. Januar 1919 beschlossen,
eine aus fünfzehn Mitgliedern bestehende Kommission einzusetzen;
Belgien, Griechenland, Polen, Rumänien und Serbien entsandten je
einen Vertreter in diese Kommission, Amerika, Großbritannien, Frankreich,
Italien und Japan ernannten mehrere Mitglieder. In einem von
dieser Kommission der Vorfriedenskonferenz vorgelegten Berichte über,
die Verantwortlichkeit der Urheber des Krieges heißt es ausdrücklich,
„daB die Verantwortung in vollem Umfange den Mächten zukommt,
die ihn erklärt haben, um einer Angriffspolitik zu dienen, deren Verheimlichung
dem Ursprunge dieses Krieges den Charakter einer geheimen
Verschwörung gegen den europäischen Frieden verleiht. Diese Verantwortung
lastet: erstens auf Deutschland und Österreich, zweitens auf der
Türkei und Bulgarien. Sie verschärft sich durch die von Deutschland
und Österreich verübte Verletzung der von ihnen garantierten Neutralität
Luxemburgs und Belgiens. Sie verschärft sich endlich in bezug auf Frankreich
und Serbien durch die den feindlichen Kriegserklärungen vorangegangenen
Grenzverletzungen‘').
Für die Entscheidung dieser für Deutschlands Zukunft auf Generationen
hinaus wichtigsten Frage ist es nun von der allergrößten Bedeutung,
daß die Entente-Kommission es sorgfältig vermieden hat, mit
ihrer Beweiserhebung für Deutschlands „vorgefaßte Absicht,
Krieg führen zu wollen‘, weiter zurückzugehen, als bis auf den
bekannten Besuch des Königs von Belgien beim deutschen Kaiser im
!) Weißbuch, betreffend die Verantwortlichkeit der Urheber am Kriege (herausgegeben
vom Auswärtigen Amt, Berlin, Juni 1919), S. 19.
Der Fehlspruch von Versailles. 15
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