Contents : Der Fehlspruch von Versailles.

Schlußwort

Was  sagen  uns  nun  die  belgischen  Dokumente,  deren  lange  Reihe
wir  an  uns  haben  vorüberziehen  sehen,  zu  der  in  Versailles  formulierten
Schuldfrage?

Im  Artikel  231  des  Versailler  Friedensvertrages  heißt  es:  „Die  alliierten
und  assoziierten  Regierungen  erklären,  und  Deutschland  erkennt  an,
daß  Deutschland  und  seine  Verbündeten  als  Urheber  für  alle  Verluste
und  Schäden  verantwortlich  sind,  die  die  alliierten  und  assoziierten
Regierungen  und  ihre  Staatsangehörigen  infolge  des  ihnen  durch  den
Angriff  Deutschlands  und  seiner  Verbündeten  aufgezwungenen  Krieges
erlitten  haben.“

Zur  Untersuchung  der  Verantwortlichkeitsfrage  hatte  die  Vorfriedenskonferenz
  in  ihrer  Vollsitzung  vom  25.  Januar  1919  beschlossen,
eine  aus  fünfzehn  Mitgliedern  bestehende  Kommission  einzusetzen;
Belgien,  Griechenland,  Polen,  Rumänien  und  Serbien  entsandten  je
einen  Vertreter  in  diese  Kommission,  Amerika,  Großbritannien,  Frankreich,
  Italien  und  Japan  ernannten  mehrere  Mitglieder.  In  einem  von
dieser  Kommission  der  Vorfriedenskonferenz  vorgelegten  Berichte  über,
die  Verantwortlichkeit  der  Urheber  des  Krieges  heißt  es  ausdrücklich,
„daB  die  Verantwortung  in  vollem  Umfange  den  Mächten  zukommt,
die  ihn  erklärt  haben,  um  einer  Angriffspolitik  zu  dienen,  deren  Verheimlichung
  dem  Ursprunge  dieses  Krieges  den  Charakter  einer  geheimen
Verschwörung  gegen  den  europäischen  Frieden  verleiht.  Diese  Verantwortung
  lastet:  erstens  auf  Deutschland  und  Österreich,  zweitens  auf  der
Türkei  und  Bulgarien.  Sie  verschärft  sich  durch  die  von  Deutschland
und  Österreich  verübte  Verletzung  der  von  ihnen  garantierten  Neutralität
Luxemburgs  und  Belgiens.  Sie  verschärft  sich  endlich  in  bezug  auf  Frankreich
  und  Serbien  durch  die  den  feindlichen  Kriegserklärungen  vorangegangenen
  Grenzverletzungen‘').

Für  die  Entscheidung  dieser  für  Deutschlands  Zukunft  auf  Generationen
  hinaus  wichtigsten  Frage  ist  es  nun  von  der  allergrößten  Bedeutung,
  daß  die  Entente-Kommission  es  sorgfältig  vermieden  hat,  mit
ihrer  Beweiserhebung  für  Deutschlands  „vorgefaßte  Absicht,
Krieg  führen  zu  wollen‘,  weiter  zurückzugehen,  als  bis  auf  den
bekannten  Besuch  des  Königs  von  Belgien  beim  deutschen  Kaiser  im

!)  Weißbuch,  betreffend  die  Verantwortlichkeit  der  Urheber  am  Kriege  (herausgegeben
  vom  Auswärtigen  Amt,  Berlin,  Juni  1919),  S.  19.

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