Volltext : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

430  Hessen.  Zweite  Kammer.

thums  in  den  Norddeutschen  Bund  abzielenden  Anträge  und  Beschlüsse
seiner  Zeit  im  Rechte  gewesen?  —  darf  heute  wohl  unerörtert  bleiben.
Heute  ist  ein  mehr  oder  weniger  selbstbewußtes  Pochen  auf  die  Richtugkeit
der  früheren  verschiedenen  politischen  Ansichten  nach  unserer  Meinung  von
der  Tagesordnung  ausgeschlossen.  Es  gilt,  die  durch  glorreiche  Siege,  mit
schweren  Opfern  errungene  Einigung  des  gesammten  deut'chen  Vaterlandes
zu  besiegeln  und  in  diesem  lange  ersehnten,  erhebenden  Augenblicke  soll  die
Freude  über  das  in  der  Gegenwart  erreichte  Ziel  durch  eine  retrospective
Kritik  des  in  der  Vergangenheit  obgewalteten  Widerstreits  der  einander
gegenüberstehenden  Meinungen  in  keiner  Weise  getrübt  werden.  Eine  derartige
  versöhnliche  Behandlung  des  heutigen  Berathungsgegenstandes  ist
aber  um  so  mehr  geboten,  als  im  Grunde  kein  Theil  dieser  Kammer  den
ausschließlichen  Sieg  seiner  Meinung  für  sich  allein  in  Anspruch  nehmen
kann.  Mögen  beide  Theile  mit  dem  Anerkenntnisse  nicht  zurückhalten,  daß
eine  jede  der  entgegenstehenden  Ansichten  in  der  Absicht  sich  Geltung
zu  verschaffen  suchte,  das  Wohl  und  Beste  des  deutschen  Gesammtvater-=landes
  und  des  Großherzogthums  nach  bester  Ueberzeugung  zu  fördern,  und
fortan  ihren  Wetteifer  nur  in  der  rückhaltlosen  Entschiedeubeit  bethätigen,
mit  welcher  sie  sich  auf  den  gemeinsamen  Boden  der  Verfassung  des
Deutschen  Reiches  stellen!  Nichts  wäre  in  Zukunft  verwerflicher  als  der
offene  oder  verdeckte  Widerstand,  keine  Politik  bedenklicher  als  die  Politik
des  in  kleinen  Reibungen  Genugthunng  suchenden  Verdrusses;  es  giebt
nur  eine  Politik,  die  Deutschland  und  dem  Großherzogthume  zu  Heil  und
Segen  gereichen  kann:  die  Politik  der  aufrichtigen  und  —  wenn  es  sein
muß  —  selbstverläugnenden  Bundestreue.

Der  Ausschuß  beantragte  hiernach  einstimmig  Zustimmung?).
In  der  84.  Kahmmer-Sitzung  vom  20.  Dezember  1870  fand  bierauf
die  folgende  Verhandlung  statt“):

v.  Biegeleben):  Meine  Hernn,  die  Angelegenheit,  über  die  wir  heute
zu  verhandeln  haben,  ist  eine  zum  Voraus  entschiedene,  denn  über  das  Resultat
  unserer  Abstimmung  wird  kaum  ein  Zweifel  herrschen  können.  Ich
könnte  mich  daher  wohl  der  Rede  enthalten;  die  Angelegenheit  ist  aber  zugleich
  so  überaus  wichtig,  daß  ich  den  größten  Werth  darauf  legen  muß,
die  Motive  meiner  Abstimmung,  und  zwar  nach  verschiedenen  Richtungen
hin,  vor  jeder  Mißdeutung  möglichst  zu  wahren.  Meine  Herren,  ich  bin
kein  Verehrer  des  Norddeutschen  Bundes  und  seiner  Verfassung,  noch  auch
des  daraus  hervorgehenden  neuen  Deutschen  Reiches.  Ich  kann  nicht  den

A.  a.
Proto
S.  10.

O.  S.  17.
kolle  .  d

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**-l  Verh.  d.  2  Kammer.  Bd.  VI.  S.  1  fg4
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