Inhaltsverzeichnis : Staatslehre.

Das  Koͤnigtum.  101

in  der  Hand  derer  liegt,  die  man  wählt,  der  Abgeordneten  im
Gegensatze  zum  Erbkönige.  Es  ist  derselbe  charakteristische  Zug,
daß  unsere  Zeit  das  Königtum  bloß  als  eine  soziale  und  nicht
als  eine  legitime  Institution  betrachtet,  d.  h.  bloß  als  eine
Anstalt,  welche  die  Menschen,  namentlich  die  Bourgeoisie,
aus  verständiger  Beurteilung  ihrer  Interessen  und  der  Zweckmäßigkeit
  halber  über  sich  gesetzt  haben,  nicht  als  eine  Anstalt,
welche  durch  eine  übermenschliche  Macht  ihr  Ansehen  hat  und
eine  in  sich  heilige  Ordnung  aufrecht  halten  soll.  Daher
kommt  die  Zustimmung  zu  jeder  Demütigung  des  Königtums,
  daher  die  feststehende  Vorstellung,  daß  der  König  dem
Volkswillen  und  der  Volksmeinung  nicht  widerstehen  dürfe.
Das  göttliche  Recht  und  die  Legitimitát  sind  danach  verschiedene,
  aber  zusammenhängende  Begriffe;  jenes  bedeutet,
daß  die  Autorität,  kraft  der  der  König  herrscht,  diese,  daß
seine  Throngelangung  von  Gott  ist.  Sie  sind  das  christliche
  Prinzip  des  Staates.  Als  solches  sind  sie  weltgeschichtlich
  dem  Prinzip  der  Revolution,  der  Volkssouveränität,
  gegenübergetreten.  Sie  geben  der  Staatsherrschaft
jene  spezifische  Festigkeit  und  Erhabenheit  und  jene  überirdische
  Weihe,  wie  sie  sich  nur  in  der  Monarchie  findet.
Dieses  Prinzip  stellt  sich  aber  in  seiner  Wahrheit  und  Reinheit
  erst  dann  heraus,  wenn  der  patrimoniale  Charakter  überwunden
  ist,  wenn  der  Fürst  die  Gewalt  nicht  mehr  als  sein
menschliches  Eigentum  und  darum  nach  Willkür,  sondern  als
seine  göttliche  Mission  und  darum  nach  der  Notwendigkeit
des  Staates  besitzt  und  vererbt.

Die  Nemesis  in  der  Geschichte  unterbricht  nun  die
Legitimität  und  straft  das  Unrecht  durch  Unrecht,  damit
das  Menschliche  und  Zeitliche  nicht  für  eigenkräftig  und
unendlich  gehalten  werde.  Dann  wird  auch  die  illegitim
entstandene  Dynastie  im  Laufe  der  Zeit,  wenn  die  Generationen
  darüber  hingegangen,  zur  legitimen.  Denn  was
Gott  zugelassen  und  durch  die  Zeiten  erhalten  hat,  das