Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  17.  169

Anlage  b.

Anweisung
für

die  Untersuchung  des  Fleisches  auf  Trichinen  und  Finnen.

SI.

Die  Untersuchung  des  Fleisches  auf  Trichinen  hat  mit  einem  Mikroskope  stattzufinden,
welches  eine  30=  bis  40  fache  und  außerdem  eine  etwa  100  fache  Vergrößerung  ermöglicht
und  die  Objekte  klar  und  deutlich  erkennen  läßt.

Als  Objektträger  sind  Kompressorien  aus  zwei  durch  Schrauben  gegeneinander  drückbaren
  Gläsern  zu  verwenden,  von  welchen  das  eine  in  gleiche  Felder  geteilt  ist.

Außer  dem  Mikroskop  und  zwei  Kompressorien  muß  der  Trichinenschauer  zur  Hand
haben:  eine  kleine  krumme  Schere,  zwei  Präpariernadeln,  1  Pinzette,  1  Messer  zum  Probenausschneiden,
  eine  Anzahl  numerierter  kleiner  Blechbüchsen  zur  Aufnahme  der  Proben,
1  Tropfpipette,  je  1  Gläschen  mit  Essigsäure  und  Kalilauge.

8  2.

Auf  die  mikroskopische  Untersuchung  der  Proben  eines  Schweines  oder  eines  halben
zubereiteten  Schweines  einschließlich  der  Herstellung  der  Präparate,  jedoch  ausschließlich
der  für  die  Probenentnahme  aufgewendeten  Zeit,  sind  mindestens  18  Minuten,  auf  die
mikroskopische  Untersuchung  eines  einzelnen  Stückes  Speck  mindestens  9  Minuten,  auf  die
Untersuchung  sonstiger  einzelner  Fleischstücke  mindestens  14  Minnten  zu  verwenden.

§  3.

Die  zur  Untersuchung  bestimmten  Fleischproben  hat  der  Trichinenschauer  persönlich  zu
entnehmen,  und  zwar  bei  frischem  Fleische  vor  dem  Zerlegen  des  Schweinekörpers;  es  kann
jedoch  die  Probenentnahme  durch  besonders  hiezu  verpflichtete  Probenentnehmer  erfolgen.
Wenn  aus  mehreren  Schweinen  oder  halben  zubereiteten  Schweinen  oder  Fleischstücken
zugleich  Proben  entnommen  werden,  sind  zu  ihrer  Aufbewahrung  und  Unterscheidung  Blech-2*