Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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freien  Glasflächen  der  Prismen  aufeinander  gelegt  und  von  einander  entfernt  werden  können.
Die  beiden  Metallgehäuse  sind  hohl;  läßt  man  warmes  Wasser  hindurchfließen,  so  werden
die  Glasprismen  erwärmt.  An  das  Gehäuse  A  ist  eine  Metallhülse  für  ein  Thermometer
M  angesetzt,  dessen  Quecksilbergefäß  bis  in  das  Gehäuse  A  reicht.  K  ist  ein  Fernrohr,
in  dem  eine  von  0  bis  100  eingeteilte  Skala  angebracht  ist;  J  ist  ein  QOuecksilberspiegel,
mit  Hilfe  dessen  die  Prismen  und  die  Skala  beleuchtet  werden.

Zur  Erzeugung  des  für  die  Prüfung  erforderlichen  warmen  Wassers  kann  die  in  Abbildung
  21)  gezeichnete  Heizvorrichtung  dienen.  Der  einfache  Heizkessel  ist  mit  einem  gewöhnlichen
  Thermometer  I  und  einem  sogenannten  Thermoregulator  S##  mit  Gasbrenner
"Br  versehen.  Der  Rohrstutzen  Al  steht  durch  einen  Gummischlauch  mit  einem  ½  bis  1  m
höher  stehenden  Gefäße  C  mit  kaltem  Wasser  (z.  B.  einer  Glasflasche)  in  Verbindung;
der  Gummischlauch  trägt  einen  Schraubenquetschhahn  E.  Vor  Anheizung  des  Kessels
läßt  man  ihn  durch  Offnen  des  Quetschhahns  EI  voll  Wasser  fließen,  schließt  dann  den
Quetschhahn,  verbindet  das  Schlauchstück  G.  mit  der  Gasleitung  und  entzündet  die  Flamme
bei  Bu.  Durch  Drehen  an  der  Schraube  P.  reguliert  man  den  Gaszufluß  zu  dem  Brenner
  B:  in  der  Weise,  daß  die  Temperatur  des  Wassers  in  dem  Kessel  bei  der  Untersuchung
  fester  Fette  40  bis  45%  C,  bei  derjenigen  von  Olen  25  bis  300  C  beträgt.
  Sollten  jedoch  Fette  zur  Untersuchung  gelangen,  die  schon  bei  42°  erstarren,
0  ist  die  Bestimmung  des  Brechungsvermögens  bei  einer  Temperatur  vorzunehmen,
welche  ausreicht,  um  das  Fett  geschmolzen  zu  erhalten;  hierzu  wird  es  einer
Erhöhung  der  Temperatur  über  60%  hinaus  nicht  bedürfen.  An  Stelle  der  hier
beschriebenen  Heizvorrichtung  können  auch  andere  Einrichtungen  verwendet  werden,  welche  eine
möglichst  gleichbleibende  Temperatur  des  Heizwassers  gewährleisten.  Falls  eine  Gasleitung
nicht  zur  Verfügung  steht,  behilft  man  sich  in  der  Weise,  daß  man  das  hochstehende
Gefäß  C,  mit  Wasser  von  etwa  45°%  oder  30°  füllt,  dasselbe  durch  einen  Schlauch
unmittelbar  mit  dem  Schlauchstücke  D  des  Refraktometers  verbindet  und  das  warme  Wasser
durch  das  Prismengehäuse  fließen  läßt.  Wenn  die  Temperatur  des  Wassers  in  dem
hochstehenden  Gefäße  Ci  bis  auf  40°%  oder  256  gesunken  ist,  muß  es  wieder  auf  die
Temperatur  von  45°  oder  300  gebracht  werden.

a.  Aufstellung  des  Refraktometers  und  Verbindung  mit  der  Heizvorrichtung.

Man  hebt  das  Instrument  aus  dem  zugehörigen  Kasten  heraus,  wobei  man  nicht  das
Fernrohr  K,  sondern  die  Fußplatte  anfaßt,  und  stellt  es  so  auf,  daß  man  bequem  in  das
Fernrohr  hineinschanen  kann.  Zur  Beleuchtung  dient  das  durch  das  Fenster  einfallende
Tageslicht  oder  das  Licht  einer  Lampe.

Man  verbindet  das  an  dem  Prismengehäuse  B  des  Refraktometers  (Abbildung  1)  angebrachte
  Schlauchstück  I)  mit  dem  Rohrstutzen  I),  des  Heizkessels;  gleichzeitig  schiebt  man