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Geseh-und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 20.
München, den 31. März 1908.
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Inhalt:
Gesetz vom 28. März 1908, den vorläufigen Vollzug des Budgets für die Jahre 1908 und 1909 betreffend. —
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 29. März 1908, die Verlängerung des Landtages betreffend. —
Bekanntmachung vom 29. März 1908, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
Nr. 8734.
Gesetz, den vorläufigen Vollzug des Budgets für die Jahre 1908 und 1909 betreffend.
Im Mamen Seiner Mojestät des Königs.
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von Gottes Gnaden Krniglicher MWinz Von Havern,
Begent.
Wir haben in Bezug auf die vorläufige Bestreitung der Ausgaben des Staates und
ihre Deckung im II. Vierteljahr 1908 nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und
Zustimmung der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und
verordnen, was folgt:
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