Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Geseh-und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

Nr.  20.

München,  den  31.  März  1908.

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Inhalt:

Gesetz  vom  28.  März  1908,  den  vorläufigen  Vollzug  des  Budgets  für  die  Jahre  1908  und  1909  betreffend.  —
Königlich  Allerhöchste  Entschließung  vom  29.  März  1908,  die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  29.  März  1908,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.

 

Nr.  8734.

Gesetz,  den  vorläufigen  Vollzug  des  Budgets  für  die  Jahre  1908  und  1909  betreffend.
Im  Mamen  Seiner  Mojestät  des  Königs.
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von  Gottes  Gnaden  Krniglicher  MWinz  Von  Havern,
Begent.

Wir  haben  in  Bezug  auf  die  vorläufige  Bestreitung  der  Ausgaben  des  Staates  und
ihre  Deckung  im  II.  Vierteljahr  1908  nach  Vernehmung  des  Staatsrats  mit  Beirat  und
Zustimmung  der  Kammer  der  Reichsräte  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und

verordnen,  was  folgt:
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