VII Alphabetisches Register.
Seit
Gutsübergaben: Pflchtncbellsergänzung bel lolven.
unter dem Preise (Preuß. Landr.) .
Haftung wegen dolns, wenn dieser nur für sich wirksam
war, wird durch ein Verschulden des Getäuschten. in eigener
Achtlamkeit nicht ausgeschlossern 281
Hafiung der Stoatokasse für Beichädigung einer allgemelnen
unter unmiltelbarer Aussicht der: Kreioregierung
flebenden Stiftung durch iore von der Staatoregieruns
ernannten Siistungsbeamten 232
Hastung der Schäbleute in enwpechetanlhen. . 259
S. auch Cessio ·-Qaqelivethchetnngsvctein
s. Verlicherungegeell
Hand= und Spanndienste: Verpflichtung der Vorochlanen
biezu beim Kirchenbau 858 dem bayer- Baufon- -
kurrenz-Mandate vom 4. Okt. 170 . 312
Handelslsachen s. tnl-s - -- ;
Honbelofchuldlhypotbek
Han ree lsduniß an Eidesstatt: Mlaher besselben 7
Notare 182, 183
Handlohn: wer bat das bei chemals grundbaren Gntern —-durch
Kirirung festaestellte Handlobns-Aequivalent bei eintretender
Besi bocränderung an den Hrundherrn zu errichten,
der Veräußberer oder der Erwerher 209
Herkommen: Begründung von —— am
Grmeindevermögen durch solch „101
Hypothek l. Sndon schlaft. Schätzteute. Ver- 4
pfändung.
Hypotbekcession f. Cession.
Hypotbekenbrief: Einrede des nicht Kezahlten Geldes
gegen einen 30 Tage elten. Zulsnsiereit des Gegenbeweisecs.
Erschwerung desselbe 44
Hyvotbekenbuch: befienuschrent deslelben. Enter oder
döler Glaube. NRechteirrioam 134, 137, 140, 141
Hyvotbekeneintrag: der Anfechtung elnes auf Grund der
88. 110 u. 111 des Hyp.-Ges, erfolgten stebt §. 16 dieses
Gesetzes nicht entaegen, wenn in der auedrücklichen Bewilligung
des Eintrages eine ehefräuliche Intercession
enihalten gewesen wäre. Die nachfolgende Genebmigung
des Eintrages von Seite der Sbesren ist gleichfalle wirkungelos.
Biyer. Landr. . 61
Ov p otbekenforderung [SCesson. —
tbeken brief.
Hyrotbekenklage: die dingliche gebört vor die ordentlichen
Gerichte auch donn m wenn *s&6 Ovporhet für e eine dandele. «-fchttlddeflellttft.
. . ..192
Immobilien: Verträge über solche, welche einer Gemeinde
oder einem Bestandtheile einer solchen angehören,