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scheine nicht ausreichen, sowie für die Kosten der Verwaltung der Anstalt sind die erforderlichen
Zuschüsse aus der Staatskasse zu leisten.
Art. 33. (24.)
Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1884 in Kraft.
Staatsdienst Nachricht.
Im Namen Keiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 29. März 1908
allergnädigst bewogen gefunden, den außerordentlichen
Gesandten und bevollmächtigten
Minister am Kaiserlich Russischen Hofe, Geheimen
Legationsrat II. Klasse Karl Grafen
von. Moy nach Maßgabe des Titels II § 18
der Verfassungsurkunde vom 1. April 1908
an zum Geheimen Legationsrat I. Klasse zu
befördern.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 23. Februar 1908
allergnädigst bewogen gefunden, dem Herzoglich
Sachsen-Altenburgischen Kammerherrn
Grafen Beust den Verdienstorden vom heiligen
Michael II. Klasse und dem K. Preußischen
Oberleutnant Bernhardt im 8. Thüringischen
Infanterie-Regiment Nr. 153 den
Militär-Verdienstorden IV. Klasse zu verleihen.