Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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scheine  nicht  ausreichen,  sowie  für  die  Kosten  der  Verwaltung  der  Anstalt  sind  die  erforderlichen

  Zuschüsse  aus  der  Staatskasse  zu  leisten.

Art.  33.  (24.)
Gegenwärtiges  Gesetz  tritt  mit  dem  1.  Juli  1884  in  Kraft.

 

Staatsdienst  Nachricht.

Im  Namen  Keiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  29.  März  1908
allergnädigst  bewogen  gefunden,  den  außerordentlichen
  Gesandten  und  bevollmächtigten
Minister  am  Kaiserlich  Russischen  Hofe,  Geheimen
  Legationsrat  II.  Klasse  Karl  Grafen
von.  Moy  nach  Maßgabe  des  Titels  II  §  18
der  Verfassungsurkunde  vom  1.  April  1908
an  zum  Geheimen  Legationsrat  I.  Klasse  zu
befördern.

Ordens-Verleihungen.

 

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  23.  Februar  1908
allergnädigst  bewogen  gefunden,  dem  Herzoglich
  Sachsen-Altenburgischen  Kammerherrn
Grafen  Beust  den  Verdienstorden  vom  heiligen
  Michael  II.  Klasse  und  dem  K.  Preußischen
  Oberleutnant  Bernhardt  im  8.  Thüringischen
  Infanterie-Regiment  Nr.  153  den
Militär-Verdienstorden  IV.  Klasse  zu  verleihen.