Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

300

bulgarischen  Oberststallmeister  für  den  ihm
von  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  von  Rußland
verliehenen  Kaiserlich  Russischen  St.  Annen-Orden
  II.  Klasse  in  Brillanten,

unterm  11.  Mai  1908  dem  K.  Kämmerer,
Vorsitzenden  im  Ministerrate  und  Staatsminister
  des  K.  Hauses  und  des  Außern
Dr.  Klemens  Freiherrn  von  Podewils-Dürniz
  für  das  ihm  von  Seiner  Majestät
dem  Kaiser  von  Osterreich,  Apostolischen  Könige
von  Ungarn,  verliehene  Großkreuz  des  K.  Ungarischen
  St.  Stephans-Ordens,  und

dem  K.  Kämmerer,  Staatsrat  i.  a.  o.  D.,
außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  am  K.  und  K.  Osterreichisch-Ungarischen
  Hofe  Heinrich  Freiherrn  Tucher
von  Simmelsdorf  für  den  ihm  von  Seiner
Majestät  dem  Kaiser  von  Osterreich,  Apostolischen
  Könige  von  Ungarn,  verliehenen  österreichisch-kaiserlichen
  Orden  der  Eisernen  Krone
I.  Klasse,  sowie  für  den  von  Seiner  Majestät
dem  Deutschen  Kaiser,  Könige  von  Preußen,
ihm  verliehenen  K.  preußischen  Roten  Adler-Orden
  1  Klasse
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  erteilen.
Allerhöchste  Bewilligung  zur  Namensführung.



Im  Namen  Seiner  Majestät  des  ##nigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
mittels  Urkunde  vom  6.  April  1908  dem
K.  Kammerjunker,  Oberleutnant  und  Adjutanten

  bei  der  4.  Kavallerie-Brigade,  Ottmar
Ritter  von  Poschinger,  seinem  Ansuchen
entsprechend,  die  Bewilligung  zu  erteilen,  sich
und  die  aus  seiner  Ehe  mit  Gerda  Camphausen
  hervorgehenden  Nachkommen,  der  Rechte
Dritter  unbeschadet,  von  nun  an  Ritter  von
Poschinger-Camphausen  nennen  und
schreiben  zu  dürfen.

Erhebung  in  den  Adelsstand.
Im  Namen  Beiner  Majestät  des  Königs.
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,

  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
den  K.  Staatsminister  der  Justiz  Ferdinand
Ritter  von  Miltner,  Staatsrat  i.  o.  D.
mit  Diplom  vom  16.  Mai  1908  und  den
K.  Staatsminister  des  Innern  für  Kirchenund
  Schulangelegenheiten  Dr.  Anton  Ritter
von  Wehner,  Staatsrat  i.  o.  D.  mit
Diplom  vom  gleichen  Tage  in  den  erblichen
Adelsstand  des  Königreichs  mit  dem  Prädikate
„von“  unter  Vorbehalt  des  von  ihnen  bereits
erworbenen  persönlichen  Rechtes  auf  den  höheren.
Adelsgrad  („Ritter“)  zu  erheben.

Auszug  aus  der  Mdels-Matrike!
det  Königreiches.

Der  Adelsmatrikel  wurde  einverleibt:

am  11.  Mai  1908  der  Ministerialrat
und  Kronanwalt  im  K.  Staatsministerium
der  Finanzen  Dr.  Karl  Ritter  von  Günder
in  München  für  seine  Person  als  Ritter
des  Verdienstordens  der  Bayerischen  Krone
bei  der  Nitter-Klasse  Lit.  G,  Fol.  53,  Akt
Nr.  12044.