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bulgarischen Oberststallmeister für den ihm
von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland
verliehenen Kaiserlich Russischen St. Annen-Orden
II. Klasse in Brillanten,
unterm 11. Mai 1908 dem K. Kämmerer,
Vorsitzenden im Ministerrate und Staatsminister
des K. Hauses und des Außern
Dr. Klemens Freiherrn von Podewils-Dürniz
für das ihm von Seiner Majestät
dem Kaiser von Osterreich, Apostolischen Könige
von Ungarn, verliehene Großkreuz des K. Ungarischen
St. Stephans-Ordens, und
dem K. Kämmerer, Staatsrat i. a. o. D.,
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister am K. und K. Osterreichisch-Ungarischen
Hofe Heinrich Freiherrn Tucher
von Simmelsdorf für den ihm von Seiner
Majestät dem Kaiser von Osterreich, Apostolischen
Könige von Ungarn, verliehenen österreichisch-kaiserlichen
Orden der Eisernen Krone
I. Klasse, sowie für den von Seiner Majestät
dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen,
ihm verliehenen K. preußischen Roten Adler-Orden
1 Klasse
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu erteilen.
Allerhöchste Bewilligung zur Namensführung.
Im Namen Seiner Majestät des ##nigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
mittels Urkunde vom 6. April 1908 dem
K. Kammerjunker, Oberleutnant und Adjutanten
bei der 4. Kavallerie-Brigade, Ottmar
Ritter von Poschinger, seinem Ansuchen
entsprechend, die Bewilligung zu erteilen, sich
und die aus seiner Ehe mit Gerda Camphausen
hervorgehenden Nachkommen, der Rechte
Dritter unbeschadet, von nun an Ritter von
Poschinger-Camphausen nennen und
schreiben zu dürfen.
Erhebung in den Adelsstand.
Im Namen Beiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
den K. Staatsminister der Justiz Ferdinand
Ritter von Miltner, Staatsrat i. o. D.
mit Diplom vom 16. Mai 1908 und den
K. Staatsminister des Innern für Kirchenund
Schulangelegenheiten Dr. Anton Ritter
von Wehner, Staatsrat i. o. D. mit
Diplom vom gleichen Tage in den erblichen
Adelsstand des Königreichs mit dem Prädikate
„von“ unter Vorbehalt des von ihnen bereits
erworbenen persönlichen Rechtes auf den höheren.
Adelsgrad („Ritter“) zu erheben.
Auszug aus der Mdels-Matrike!
det Königreiches.
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt:
am 11. Mai 1908 der Ministerialrat
und Kronanwalt im K. Staatsministerium
der Finanzen Dr. Karl Ritter von Günder
in München für seine Person als Ritter
des Verdienstordens der Bayerischen Krone
bei der Nitter-Klasse Lit. G, Fol. 53, Akt
Nr. 12044.