Blah
eseh und Verordnungs
für das
Königreich Bayern.
Nr. 34.
München, den 10. Juni 1908.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 30. Mai 1908, betreffend Sicherheitsleistungen in Reichs= und Staatsschuldverschreibungen.
— Bekanntmachung vom 5. Juni 1908, Anderungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung betreffend. — Hof-
dienst-Nachrichten. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
Nr. 3683.
Bekanntmachung, betreffend Sicherheitsleistungen in Reichs= und Staatsschuldverschreibungen.
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aubern, f1l. Staatsministerium
der Justiz, K. Staatsministerium des Innern, Kl. Staatsministerium des Innern für
ftirchen- und Schulangelegenheiten, K. Staatsministerium der Finanzen, K. Staatsministerium
für Verkehrsangelegenheiten und Kl. Kriegsministerium.
Bei Sicherstellungen für Forderungen des Bayerischen Fiskus, die aus einem vertragswidrigen
Verhalten des Kautionsstellers und in einer im voraus nicht zu bestimmenden
Höhe erwachsen, werden von nun an Schuldverschreibungen des Bayerischen Staates und
Schuldverschreibungen des Deutschen Reichs zum Nennwerte, sofern jedoch der Kurswert
höher ist, zum Kurswert angenommen.
Diese Anordnung bezieht sich nur auf solche Fälle, in denen die Schuldverschreibungen
auf Grund von allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen und
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