Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Blah

    

eseh  und  Verordnungs

für  das

Königreich  Bayern.

 

Nr.  34.

München,  den  10.  Juni  1908.

 

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  30.  Mai  1908,  betreffend  Sicherheitsleistungen  in  Reichs=  und  Staatsschuldverschreibungen.
—  Bekanntmachung  vom  5.  Juni  1908,  Anderungen  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  betreffend.  —  Hof- 



 

dienst-Nachrichten.  —  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreiches.
Nr.  3683.

Bekanntmachung,  betreffend  Sicherheitsleistungen  in  Reichs=  und  Staatsschuldverschreibungen.

K.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Aubern,  f1l.  Staatsministerium

der  Justiz,  K.  Staatsministerium  des  Innern,  Kl.  Staatsministerium  des  Innern  für

ftirchen-  und  Schulangelegenheiten,  K.  Staatsministerium  der  Finanzen,  K.  Staatsministerium
  für  Verkehrsangelegenheiten  und  Kl.  Kriegsministerium.

Bei  Sicherstellungen  für  Forderungen  des  Bayerischen  Fiskus,  die  aus  einem  vertragswidrigen
  Verhalten  des  Kautionsstellers  und  in  einer  im  voraus  nicht  zu  bestimmenden
Höhe  erwachsen,  werden  von  nun  an  Schuldverschreibungen  des  Bayerischen  Staates  und
Schuldverschreibungen  des  Deutschen  Reichs  zum  Nennwerte,  sofern  jedoch  der  Kurswert
höher  ist,  zum  Kurswert  angenommen.

Diese  Anordnung  bezieht  sich  nur  auf  solche  Fälle,  in  denen  die  Schuldverschreibungen
auf  Grund  von  allgemeinen  Vertragsbedingungen  für  die  Ausführungen  von  Leistungen  und

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