Full text : Reichstag und Heer.

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An  Neuformationen  sollen  die  4.  Bataillone,  die  der  Feldartillerie
  und  die  der  Eisenbahntruppen,  gewährt  werden,  die  der
Kavallerie,  der  Fußartillerie  und  Pioniere  dagegen  nicht.

Die  zweijährige  Dienstzeit  soll  gesetzlich  dahin  fixirt  werden,
daß  dieselbe  bei  den  Fußtruppen  bestehen  bliebe,  so  lange  nicht
unter  die,  nach  diesen  Vorschlägen  festgesetzte  Friedensstärte  heruntergegangen
  wird.

Die  173  Bataillonsstämme  sollen  nur  so  lange  gewährt
werden,  als  die  zweijährige  Dienstzeit  bestehen  bleibt.

Wenn  eine  Partei  sich  auf  den  Boden  der  Vorlage  stellt,  wie
die  nationalliberale  es  thut,  so  müssen  die  Abstriche  um  so  sorgfältiger
  erwogen  werden.

Die  Gründe  für  die  Abstriche  sind  nun  folgende:

1.,  heißt  es,  sprächen  die  wirthschaftlichen  Verhältnisse  dagegen.
  Es  mache  einen  sehr  großen  Unterschied,  ob  man  12  bis
15  Millionen  mehr  zu  bewilligen  habe,  insbesondere  da  die  Verdoppelung
  der  Brausteuer  und  die  Erhöhung  der  Branntweinverbrauchsabgabe
  den  gehofften  Ertrag  nicht  bringen  würden;

2.  habe  man  die  Vorlage  geprüft  und  mehr  oder  weniger
gefunden,  daß  die  zugestandene  Vermehrung  der  Kriegsarmee
genüge;  außerdem  würde  die  Einstellung  von  60  000  Mann,  mit
Nachersatz  rund  70  000  Mann,  weit  in  die  bedingt  Tauglichen
hinübergreifen  müssen;  daß  die  4.  Bataillone  und  die  Vermehrung
der  Feldartillerie  nothwendig  erschienen,  daß  aber  die  anderen  Formationen
  entbehrt  werden  könnten;

3.  es  sei  auch  in  Anschlag  zu  bringen,  daß  jetzt  noch  Lücken
in  dem  Offizier=  und  Unteroffizieretat  vorhanden  seien,  daß  die
regierungsseitig  verlangte  Anzahl  erst  nach  5  Jahren  voll  sein
könne,  und  daß  daher  die  Rekrutenausbildung  in  dieser  Zeit
mangelhaft  sein  werde.

Herr  von  Bennigsen  fügte  in  eingehender  Rede  noch  hinzu,
daß  man  im  privaten  und  öffentlichen  Leben  sparsamer  und  ausgiebiger
  wirthschaften  könne,  und  daß  die  Regierung  sich  also  auch
mit  dem  Gewährten  einzurichten  vermögen  werde.  —  Hierzu
möchten  wir  gleich  Folgendes  bemerken:  Nehmen  wir  einmal  an,
daß  dies  für  den  Dienst  im  Frieden  möglich  sei,  so  ist  doch  hierbei
  außer  Acht  gelassen,  daß  der  Krieg  ganz  andere  Verhältnisse
bringt.  Kann  man  allein  ohne  Rücksicht  auf  einen  Gegner  handeln,
  dann  kann  man  sich  wohl  einrichten.  Im  Kriege  aber  heißt
es  den  Gegner,  seine  Zahl  und  Organisation  in  Betracht  ziehen:
und  dies  kann  man  nicht,  wenn  man  sich  nicht  schon  im  Frieden