Nr. 44. 381
Tabelle IV
zur
Berechnung der gutgemachten Tilgung für die mit 4 Prozent
verzinslichen Darlehen.
Anleitung.
Der durch Entrichtung der Kulturrente während eines bestimmten Zeitraumes gutgemachte gesamte
Tilgungsbetrag wird durch Multiplikation des jährlichen Tilgungsbetrages mit der betreffenden Verhältniszahl
in Spalte 2 der Tabelle gefunden. Wird z. B. für ein Darlehen von 1200 M seine jährliche Kulturrente svon
100 , d. h. neben dem jährlichen Zins von 12—4 = 48 X ein jährlicher Tilgungsbetrag von 52 / (4,3888 0%)
entrichtet, so sind ausweislich der Tabelle beispielsweise nach 20 Halbjahren 5212,1486635 = 631,73 4 getilgt.
Die Restschuldigkeit, durch deren Erlage das fragliche Darlehen zur angegebenen Zeit vollständig getilgt wird,
beträgt sonach 568,27 M.
Die Länge der Tilgungsperiode bei einer Kulturrente von bestimmter Höhe wird mit Hilfe der Spalte 3
der Tabelle aus dem Prozentverhältnuis der Kulturrente zur ursprünglichen Darlehenssumme bestimmt. In dem
obenangegebenen Beispiele wird dieses Prozentverhältnis durch die Zahl 8,#33. (4,00 Zins und 4,##. Tilgung) ausgedrückt,
welche zwischen den Zahlen 8,#67306 und 8,168734, d. i. zwischen der 33. und 34. Zahl der Tabelle liegt.
Am Ende des 33. Halbjahres berechnet sich der gesamte Tilgungsbetrag auf 23,055765)(52 = 1198,90 „x; mithin
ist am Schlusse des 34. Halbjahres nur noch ein Darlehensrest von 1,10 nebst halbjährigem Zins hieraus zu
entrichten. Das Darlehen von 1200 J/ wird sonach mittelst einer Kulturrente von 100 im Wege der ordentlichen
Tilgung in 31 Halbjahren vollständig abgetragen.