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Grset= und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 45.
München, den 29. Juli 1908.
Inhalt:
Bekauntmachung vom 23. Juli 1908, die Berechtigungen der Reifezeugnisse der Oberrealschulen betreffend. —
Bekanntmachung vom 26. Juli 1908, Vollzug des Gesetzes über die Schlachtvieh= und Fleischbeschau vom
3. Juni 1900 betreffend.
Nr. 15138.
Bekanntmachung, die Berechtigungen der Reifezeugnisse der Oberrealschulen betreffend.
Kl. Staatsministerien des Königlichen hauses und des Äußern, des Innern beider
Abteilungen, der Finanzen, für Verkehrsangelegenheiten sowie K. Kriegsministerium.
Im Vollzuge des Absatzes I Ziffer 5 der K. Allerhöchsten Verordnung vom 14. Juni 1907,
die realistischen Mittelschulen und den gewerblich-technischen Unterricht betreffend, wird verfügt,
daß die Reifezeugnisse der neunklassigen bayerischen Oberrealschulen für die Zulassung zu den
nachgenannten Berufen und den einschlägigen Staatsprüfungen den Reifezeugnissen der
humanistischen Gymnasien und der Realgymnasien gleichgestellt werden:
Berg-, Hütten= und Salinenfach; Beruf eines Gewerbeaufsichtsbeamten; Staatsbaudienst
und zwar Hochbau= und Ingenieurfach; Beruf eines Nahrungsmittelchemikers; kultunhshiser