Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

385

Grset=  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

Nr.  45.

München,  den  29.  Juli  1908.

 

Inhalt:

Bekauntmachung  vom  23.  Juli  1908,  die  Berechtigungen  der  Reifezeugnisse  der  Oberrealschulen  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  26.  Juli  1908,  Vollzug  des  Gesetzes  über  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  vom
3.  Juni  1900  betreffend.

 

Nr.  15138.

Bekanntmachung,  die  Berechtigungen  der  Reifezeugnisse  der  Oberrealschulen  betreffend.

Kl.  Staatsministerien  des  Königlichen  hauses  und  des  Äußern,  des  Innern  beider
Abteilungen,  der  Finanzen,  für  Verkehrsangelegenheiten  sowie  K.  Kriegsministerium.

Im  Vollzuge  des  Absatzes  I  Ziffer  5  der  K.  Allerhöchsten  Verordnung  vom  14.  Juni  1907,
die  realistischen  Mittelschulen  und  den  gewerblich-technischen  Unterricht  betreffend,  wird  verfügt,
daß  die  Reifezeugnisse  der  neunklassigen  bayerischen  Oberrealschulen  für  die  Zulassung  zu  den
nachgenannten  Berufen  und  den  einschlägigen  Staatsprüfungen  den  Reifezeugnissen  der
humanistischen  Gymnasien  und  der  Realgymnasien  gleichgestellt  werden:

Berg-,  Hütten=  und  Salinenfach;  Beruf  eines  Gewerbeaufsichtsbeamten;  Staatsbaudienst
und  zwar  Hochbau=  und  Ingenieurfach;  Beruf  eines  Nahrungsmittelchemikers;  kultunhshiser