Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Vorschlagsliste A: . 243. 809,
„ B:.......... 165.301,
ein Einzelkandidat, der auf keiner Vorschlagsliste steht: 980.
mehrere solche Kandidaten mit geringeren Stimmenzahlen (zusammen:: 100,
Gesamtzahl der gültigen Stimmen: 410.190.
Diese Zahl wird durch die um 1 vermehrte Zahl der zu wählenden Gemeindebevollmächtigten
geteilt:
.410 190: (20— 1 -) 21 = 19.532,8.
Der Quotient wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet; er ist alsdann:
19.533.
Mit diesem Quotienten werden die Stimmenzahlen der einzelnen Vorschlagslisten der
Reihe nach geteilt. Jeder Vorschlagsliste werden so viel Stellen zugewiesen, als diese
Teilung ergibt.
Es erhalten daher
Vorschlagsliste A: 243.809: 19.533 = 12 Stellen,
„ B: 165. 301: 19.533 = 8 Stellen,
der höchstbedachte Einzelkandidat: 980: 19.533 = 0 Stellen,
insgesamt: 20 Stellen.
II.
Es sind 8 Gemeindebevollmächtigte zu wählen.
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Einzige Vorschlagsliste: 1556,
ein Einzelkandidat, der nicht auf der Vorschlagsliste steht: 210,
ein weiterer solcher Kandidat: . .. 24,
mehrere solche Kandidaten mit geringeren Stimmenzahlen (usammen): .. 10,
Gesamtzahl der gültigen Stimmer: 1800.
Diese Zahl wird durch die um 1 vermehrte Zahl der zu wählenden Gemeindebevollmächtigten
geteilt: .
1800:(8-I-1-)9:200.
Mit dem Ouotienten werden die bezeichneten Stimmenzahlen der Reihe nach geteilt.
Jeder Vorschlagsliste usw. werden so viel Stellen zugewiesen, als diese Teilung ergibt.
92