Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Die  gültigen  Stimmen  verteilen  sich  wie  folgt:

Vorschlagsliste  A:  .  243.  809,

„  B:..........  165.301,
ein  Einzelkandidat,  der  auf  keiner  Vorschlagsliste  steht:  980.
mehrere  solche  Kandidaten  mit  geringeren  Stimmenzahlen  (zusammen::  100,

 

Gesamtzahl  der  gültigen  Stimmen:  410.190.

Diese  Zahl  wird  durch  die  um  1  vermehrte  Zahl  der  zu  wählenden  Gemeindebevollmächtigten
  geteilt:

.410  190:  (20—  1  -)  21  =  19.532,8.
Der  Quotient  wird  auf  die  nächste  ganze  Zahl  aufgerundet;  er  ist  alsdann:
19.533.

Mit  diesem  Quotienten  werden  die  Stimmenzahlen  der  einzelnen  Vorschlagslisten  der
Reihe  nach  geteilt.  Jeder  Vorschlagsliste  werden  so  viel  Stellen  zugewiesen,  als  diese
Teilung  ergibt.

Es  erhalten  daher

Vorschlagsliste  A:  243.809:  19.533  =  12  Stellen,

„  B:  165.  301:  19.533  =  8  Stellen,

der  höchstbedachte  Einzelkandidat:  980:  19.533  =  0  Stellen,
insgesamt:  20  Stellen.

 

II.

Es  sind  8  Gemeindebevollmächtigte  zu  wählen.
Die  gültigen  Stimmen  verteilen  sich  wie  folgt:

Einzige  Vorschlagsliste:  1556,
ein  Einzelkandidat,  der  nicht  auf  der  Vorschlagsliste  steht:  210,
ein  weiterer  solcher  Kandidat:  .  ..  24,
mehrere  solche  Kandidaten  mit  geringeren  Stimmenzahlen  (usammen):  ..  10,

 

Gesamtzahl  der  gültigen  Stimmer:  1800.

Diese  Zahl  wird  durch  die  um  1  vermehrte  Zahl  der  zu  wählenden  Gemeindebevollmächtigten
  geteilt:  .
1800:(8-I-1-)9:200.

Mit  dem  Ouotienten  werden  die  bezeichneten  Stimmenzahlen  der  Reihe  nach  geteilt.
Jeder  Vorschlagsliste  usw.  werden  so  viel  Stellen  zugewiesen,  als  diese  Teilung  ergibt.

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