132 Bericht des gemischten Ausschusses etc.
gezeigt, unwirksam. Aber es ist nicht unwahrscheinlich, dass Eisenbahngesellschaften
in Berücksichtigung des Odiums, welches ein sehr reiches und Gewinn
bringendes Monopol sicherlich verursacht, wenn sie zu prosperiren fortfahren,
so handeln werden, als wenn ihre Dividenden limitirt wären, und die Mittel
finden werden, einen grossen Ueberschuss anders zu verwenden, als durch bedeutende
Vergrösserung der Dividenden.
7. Theilung des eine gewisse Grenze überschreitenden Gewinnes
zwischen der Gesellschaft und dem Publikum.
Gedrängt durch diese Schwierigkeiten haben einige Experten eine Modifikation
der Dividendenbegrenzung vorgeschlagen, nämlich, dass nach Festsetzung
einer Grenze (etwa 10°) aller Gewinnüberschuss zwischen der Gesellschaft und
dem Publikum getheilt werden soll, indem ein Theil des Ueberschusses der Dividende
beigefügt und der Rest zur Herabsetzung der Preise angewendet werden
solle. Dies war das in dem ersten Manchester-Liverpool-Eisenbahngesetze
angenommene Princip, aber es kam niemals in Ausführung. Es ist ein Plan,
welcher bis zu einer gewissen Ausdehnung eine der Hauptschwierigkeiten der
Dividendenbeschränkung vermeiden würde, denn, was immer ihr Gewinn wäre,
würden die Gesellschaften in der Ausdehnung des ihnen reservirten Theiles des
Ueberschuss-Einkommens ein Interesse an Ersparung und guter Geschäftsführung
haben, während dem Publikum sein Antheil an dem erhöhten Gewinne gesichert
bliebe. Aber es gibt andere Schwierigkeiten, welche der Plan nicht beseitigen
würde.
Zuerst würde er die Schwierigkeit nicht beseitigen, welche aus der Frage
entsteht: was ist, oder soll sein, die als Dividende statthafte Summe? Auch
würde er nicht die Schwierigkeiten beseitigen, welche aus den Fragen entstehen:
in welchen speciellen Fahr- oder Frachtpreisen soll die Herabsetzung stattfinden
und in welcher Ausdehnung? Die Eisenbahngesellschaften selbst könnten wahrscheinlich
solche Herabsetzungen vornehmen, aber ohne eine kontrolirende Behörde
wäre keine Sicherheit gegeben, dass sie entweder die Herabsetzung der
Sätze in der entsprechenden Ausdehnung, oder dass sie sie in der Weise vornehmen,
welche für das Publikum am Vortheilhaftesten wäre. Demzufolge
wünschen Alle, welche diesen Plan vorschlagen, dass einer Regierungsbehörde
die strenge und wirksame Ermächtigung gegeben werden solle, die Preise nach
diesem Prineipe zu revidiren. Nun giebt es beträchtliche Schwierigkeiten bei der
Untersuchung, wie eine Behörde unter den bestehenden Verhältnissen diese Ermächtigung
ausüben könnte. Wie wir oben gesehen haben, könnte es keine
Regierungsbehörde unternehmen zu sagen, was die Auslagen einer Eisenbahngesellschaft
sein sollen, und was folgerichtig die eigentlich als Gewinn zu vertheilende
Summe ist. Auch könnte eine Regierungsbehörde nicht wohl die
schwierige und gehässige Aufgabe auf sich nehmen, einen speciellen Verkehr
oder specielle Frachtsätze für die Herabsetzung auszuwählen. Wenn eine Eisenbahn
ein gleichartiges Geschäft wäre, welches einen gegebenen Artikel zu einem
festgesetzten Preise all seinen Kunden liefert, wäre es nicht schwer anzuordnen,
dass, wenn ihre Dividende 10% übersteigt, der Preis des Artikels für jedes
zur Dividende hinzukommende Percent um so und so viel herabgesetzt werden