Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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pfälzischen  Gemeindeordnung,  Art.  16  Abs.  1  und  3  des  Ausführungsgesetzes  zum  B.G.  B.)
begründet  sind.  Hiernach  ist  insbesondere  zu  beurteilen,  inwieweit  demselben  die  Ausstellung
von  Ausweispapieren  verweigert  werden  kann.

§  9.
Die  Distriktspolizeibehörden  haben  ein  Berzeichnis  der  Personen  zu  führen,  gegen  die  auf
die  Zulässigkeit  der  Stellung  unter  Polizeiaufsicht  erkannt  worden  ist.

§  10.

Durch  vorstehende  Bekanntmachung  ist  die  Bekanntmachung  vom  25.  Februar  1872,
Reg.-Bl.  S.  921,  und  Ziffer  II  der  Entschließung  vom  9.  Mai  1871,  den  Vollzug  des
Norddeutschen  Gesetzes  vom  12.  Oktober  1867  über  das  Paßwesen  betreffend,  letzterer
soweit  er  sich  auf  die  Polizeiaufsicht  bezieht,  ersetzt  und  aufgehoben.

München,  den  13.  August  1908.

v.  Miltner.  v.  Brettreich.

 

Nr.  23/8019
160  Postordn.

Bekanntmachung,  die  Postordnung  für  das  Deutsche  Reich  vom  20.  März  1900  betreffend.
fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Nachstehend  wird  eine  auf  Grund  des  §  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des
Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871,  demnach  auch  mit  Giültigkeit  für  den  Postverkehr
zwischen  Bayern,  dem  Reichs-Postgebiet  und  Württemberg  erlassene  Verordnung  des  Reichskanzlers
  vom  13.  August  1908,  betreffend  Anderung  der  Postordnung  für  das  Deutsche  Reich  vom
20.  März  1900  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  Nr.  18  vom  31.  März  1900)  bekannt  gegeben.

München,  den  22.  August  1908.

 

J.  V.
Staatsrat  Frhr.  v.  Schachy.

Berlin  W6,  den  13.  August  1908.
Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900.

Die  Postordnung  vom  20.  März  1900  wird  in  folgenden  Punkten  geändert  und  ergänzt:
1)  Im  §  3  „Außenseite“  ist  als  zweiter  Satz  des  Abs.  U  (Anderung
vom  10.  September  1907)  einzuschalten:
Ebenso  können  bei  den  gegen  die  Drucksachentaxe  zu  befördernden  offenen  Karten  (8  8)
auf  dem  linken  Teile  der  Vorderseite  gedruckte  oder  durch  ein  sonstiges  mechanisches  Vervielfältigungsverfahren
  hergestellte  Angaben  jeder  Art  angebracht  werden.
            
—— Geltorsett. r Betr rag. Kap. 8 it. Vortraco --JH l VII2 Beitrag zu den Grunderwerbungskosten der Stadtgemeinde Tölz " für die Erbauung einer neuen Ilarbrücke — dritter Teilbetrag von 4 13 Kreiszuschuß zum Baue einer neuen n*- über die giat * in Bad Tölz — zweiter Teilbetrag von 500004 tS0000 — S#ne Er- U 1 107 801/89 VIII Übrige Kreis-Ausgaben. # 1 Für Hebung bestehender und Gründung neuer Feuerwehren, zur Anschaffung von Gerätschaften, Uniformen usw. und für die Zu- 00 455 schußreserve zur Anschaffung von Antospritzen. 10 2 Für Inspektion der oberbayerischen Feuerwehren und für kee 4 2-“• des. Freisauschusse derselben 1500 3 An den Verein „.zur Errichtung eines Invaliden= und Genesungs- . · heimes für die Fenerwehren" 300 — 4 Unfaltoeriicherung beiträge uc nach zs 825, g28 der Reichs- Versiche- 1 rungs-Ordnung für das Jahr 1917 11000. 5 Beitrag zu den Vorausleistungen der Taeelsenten für die taat liche Schiffahrt auf dem Ammersee und der Am 100 — 6 uUschuß an den Landesausschuß für Nawofkinge .· 300z-7 Zuschuß an die Rechtsschutzstelle für Frauen in Machenr 500|— 8 Ausgaben auf die Gebäulichkeiten 2c. der aufgelassenen Kreis i ’ irrenanstalt München. 13 000 — 9 An die Stadtgemeinde Traunstein, Zuschuß zur Ermöglichung der D Einverleibung der Gemeinde Au—Restbetrag der bewilligten 15.000.— — 10 Verbandsumlage für 1918 zum Bayer. Versorgungsverband 68 000 — 11—— ——— — — — —— — — 14 Zur Hebung und Förderung der Kriegs= und Heimgartenbewegung 10 000 — 13 An die Stadtgemeinde Freising Zuschuß aus Anlaß der Einver- 7V r leibung der Gemeinde Neustift . 15000 — / 4 Smme Ket Vm 139 000 — 1X ullgemeiner Rückhalt für allenfallsige weitere Kreisausgaben — insbesondere auch für Zwecke der Kriegsfürsorge — und zum Ausgleiche von Einnahme-Ausfällen226 414 04 Summe der Krelsausgaben 18 158 W6 I D II. Abschnitt. · greis- Einnahm en. 1 — Aktivrest der NKrelsfonds früherer Jahre # 2571 2 *r!v“ I Zuschüsse aus der Staatekasse. l A. Zuschüsse aus Staatsmitteln für Erziehung und Bildung. 4 1 Progymnasien und Lateinschulen. l 1 Auf besonderen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Pflichtbeiträge — 2 Aus Staatsmitteln auf Grund des Kreislastenausscheidungsgesetzes 2576|32 — 81 2 576|2 2 Oberrealschulen und Realschul Staatszuschuß zum Aufwande für die * Fuitpold- Kreisoberrealschule in München 43 352— Summe § 2 für sich! 3 Volksschulen. 1 Auf besonderen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Pflichtbeiträge 15 801|73 2 Ständige Bauausgaben 17|18 % 3 BZuschüsse an die Frisgemeine v04 * 16 T 2 und 3 des -Schubbchorfge U setzes vom 28. Juli 1902 44 398r80