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pfälzischen Gemeindeordnung, Art. 16 Abs. 1 und 3 des Ausführungsgesetzes zum B.G. B.)
begründet sind. Hiernach ist insbesondere zu beurteilen, inwieweit demselben die Ausstellung
von Ausweispapieren verweigert werden kann.
§ 9.
Die Distriktspolizeibehörden haben ein Berzeichnis der Personen zu führen, gegen die auf
die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht erkannt worden ist.
§ 10.
Durch vorstehende Bekanntmachung ist die Bekanntmachung vom 25. Februar 1872,
Reg.-Bl. S. 921, und Ziffer II der Entschließung vom 9. Mai 1871, den Vollzug des
Norddeutschen Gesetzes vom 12. Oktober 1867 über das Paßwesen betreffend, letzterer
soweit er sich auf die Polizeiaufsicht bezieht, ersetzt und aufgehoben.
München, den 13. August 1908.
v. Miltner. v. Brettreich.
Nr. 23/8019
160 Postordn.
Bekanntmachung, die Postordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900 betreffend.
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Nachstehend wird eine auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871, demnach auch mit Giültigkeit für den Postverkehr
zwischen Bayern, dem Reichs-Postgebiet und Württemberg erlassene Verordnung des Reichskanzlers
vom 13. August 1908, betreffend Anderung der Postordnung für das Deutsche Reich vom
20. März 1900 (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 18 vom 31. März 1900) bekannt gegeben.
München, den 22. August 1908.
J. V.
Staatsrat Frhr. v. Schachy.
Berlin W6, den 13. August 1908.
Anderung der Postordnung vom 20. März 1900.
Die Postordnung vom 20. März 1900 wird in folgenden Punkten geändert und ergänzt:
1) Im § 3 „Außenseite“ ist als zweiter Satz des Abs. U (Anderung
vom 10. September 1907) einzuschalten:
Ebenso können bei den gegen die Drucksachentaxe zu befördernden offenen Karten (8 8)
auf dem linken Teile der Vorderseite gedruckte oder durch ein sonstiges mechanisches Vervielfältigungsverfahren
hergestellte Angaben jeder Art angebracht werden.
—— Geltorsett. r
Betr rag.
Kap. 8 it. Vortraco --JH
l
VII2 Beitrag zu den Grunderwerbungskosten der Stadtgemeinde Tölz "
für die Erbauung einer neuen Ilarbrücke — dritter Teilbetrag von 4
13 Kreiszuschuß zum Baue einer neuen n*- über die giat *
in Bad Tölz — zweiter Teilbetrag von 500004 tS0000 —
S#ne Er- U 1 107 801/89
VIII Übrige Kreis-Ausgaben.
# 1 Für Hebung bestehender und Gründung neuer Feuerwehren, zur
Anschaffung von Gerätschaften, Uniformen usw. und für die Zu- 00
455 schußreserve zur Anschaffung von Antospritzen. 10
2 Für Inspektion der oberbayerischen Feuerwehren und für kee 4
2-“• des. Freisauschusse derselben 1500
3 An den Verein „.zur Errichtung eines Invaliden= und Genesungs- .
· heimes für die Fenerwehren" 300 —
4 Unfaltoeriicherung beiträge uc nach zs 825, g28 der Reichs- Versiche- 1
rungs-Ordnung für das Jahr 1917 11000.
5 Beitrag zu den Vorausleistungen der Taeelsenten für die taat
liche Schiffahrt auf dem Ammersee und der Am 100 —
6 uUschuß an den Landesausschuß für Nawofkinge .· 300z-7
Zuschuß an die Rechtsschutzstelle für Frauen in Machenr 500|—
8 Ausgaben auf die Gebäulichkeiten 2c. der aufgelassenen Kreis i
’ irrenanstalt München. 13 000 —
9 An die Stadtgemeinde Traunstein, Zuschuß zur Ermöglichung der D
Einverleibung der Gemeinde Au—Restbetrag der bewilligten 15.000.— —
10 Verbandsumlage für 1918 zum Bayer. Versorgungsverband 68 000 —
11—— ——— — — — —— — —
14 Zur Hebung und Förderung der Kriegs= und Heimgartenbewegung 10 000 —
13 An die Stadtgemeinde Freising Zuschuß aus Anlaß der Einver- 7V
r leibung der Gemeinde Neustift . 15000 —
/ 4 Smme Ket Vm 139 000 —
1X ullgemeiner Rückhalt für allenfallsige weitere Kreisausgaben — insbesondere
auch für Zwecke der Kriegsfürsorge — und zum Ausgleiche von Einnahme-Ausfällen226 414 04
Summe der Krelsausgaben 18 158 W6
I D
II. Abschnitt. ·
greis- Einnahm en.
1 — Aktivrest der NKrelsfonds früherer Jahre # 2571 2
*r!v“ I Zuschüsse aus der Staatekasse. l
A. Zuschüsse aus Staatsmitteln für Erziehung und Bildung. 4
1 Progymnasien und Lateinschulen.
l 1 Auf besonderen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Pflichtbeiträge —
2 Aus Staatsmitteln auf Grund des Kreislastenausscheidungsgesetzes 2576|32
— 81 2 576|2
2 Oberrealschulen und Realschul
Staatszuschuß zum Aufwande für die * Fuitpold- Kreisoberrealschule in München 43 352—
Summe § 2 für sich!
3 Volksschulen.
1 Auf besonderen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Pflichtbeiträge 15 801|73
2 Ständige Bauausgaben 17|18
% 3 BZuschüsse an die Frisgemeine v04 * 16 T 2 und 3 des -Schubbchorfge
U setzes vom 28. Juli 1902 44 398r80