Metadata : Preußische Geschichte. Vierter Band. (4)

III.  Die  Entstehung  der  Berfas'ung  und  das  Scheitern
in  der  deutschen  Fragr.
1818—1852.

Wearen  die  von  dem  Ministerium  Brandenburg  verfügten
Maßregeln  ein  Staatsstreich,  so  kann  dieser  doch  ähnlichen
Vorgängen  früherer  und  späterer  Zeit  nicht  ohne  weiteres  gleichgestellt
  werden.  Sie  vernichteten  kein  bisher  anerkanntes  Recht
des  Volkes  oder  seiner  Vertretung,  verletzten  kein  feierlich  gegebenes
  Versprechen,  brachen  keinen  Eid.  Die  Kronrechte  wurden
nicht  willkürlich  erweitert.  Freiwillig  setzte  sich  das  absolute
Königtum  gewisse  Schranken,  teilte  von  seinen  Hoheitsrechten
die  einen  mit  der  künftigen  Volksvertretung  und  band  die
Uebung  der  anderen  an  deren  Zustimmung.  Die  absolutistisch
denkenden  Hofkreise  hatten  von  dem  Ministerium  ganz  anderes
erwartet.  Nachdem  die  Vereinbarung  der  Verfassung  mit  der
dazu  berufenen  Volksvertretung  gescheitert  sei,  meinten  sie,
könne  von  einer  solchen  überhaupt  nicht  mehr  die  Rede  sein,
und  der  König  sei  jeder  Verpflichtung  entledigt,  da  man  ihm
ihre  Erfüllung  unmöglich  gemacht  habe.  Die  Camarilla  insbesondere
  zürnte  dem  König  wegen  der  Oktroyierung:  sie  blickte
auf  den  Prinzen  von  Preußen,  traute  aber  auch  ihm  nicht
recht.  Die  Armee  war  tief  verstimmt:  am  liebsten  hätten  die
Offiziere  den  König,  in  dem  sie  das  Unglück  des  Landes  sahen,
und  den  grüßen  zu  müssen  sie  geflissentlich  vermieden,  abdanken
sehen.  Aber  auch  die  Liberalen  wurden  des  Gewinnes  nicht
froh,  den  die  oktroyierte  Verfassung  trotz  aller  Mängel  für  sie
bedeutete.  Die  letzten  Ereignisse  hatten  das  Vertrauen  zu  dem
König  vollends  vernichtet:  ohne  Glauben  an  seinen  guten  Willen
und  seine  Ehrlichkeit  erwartete  man  eine  rücksichtslose  Reaktion.