III. Die Entstehung der Berfas'ung und das Scheitern
in der deutschen Fragr.
1818—1852.
Wearen die von dem Ministerium Brandenburg verfügten
Maßregeln ein Staatsstreich, so kann dieser doch ähnlichen
Vorgängen früherer und späterer Zeit nicht ohne weiteres gleichgestellt
werden. Sie vernichteten kein bisher anerkanntes Recht
des Volkes oder seiner Vertretung, verletzten kein feierlich gegebenes
Versprechen, brachen keinen Eid. Die Kronrechte wurden
nicht willkürlich erweitert. Freiwillig setzte sich das absolute
Königtum gewisse Schranken, teilte von seinen Hoheitsrechten
die einen mit der künftigen Volksvertretung und band die
Uebung der anderen an deren Zustimmung. Die absolutistisch
denkenden Hofkreise hatten von dem Ministerium ganz anderes
erwartet. Nachdem die Vereinbarung der Verfassung mit der
dazu berufenen Volksvertretung gescheitert sei, meinten sie,
könne von einer solchen überhaupt nicht mehr die Rede sein,
und der König sei jeder Verpflichtung entledigt, da man ihm
ihre Erfüllung unmöglich gemacht habe. Die Camarilla insbesondere
zürnte dem König wegen der Oktroyierung: sie blickte
auf den Prinzen von Preußen, traute aber auch ihm nicht
recht. Die Armee war tief verstimmt: am liebsten hätten die
Offiziere den König, in dem sie das Unglück des Landes sahen,
und den grüßen zu müssen sie geflissentlich vermieden, abdanken
sehen. Aber auch die Liberalen wurden des Gewinnes nicht
froh, den die oktroyierte Verfassung trotz aller Mängel für sie
bedeutete. Die letzten Ereignisse hatten das Vertrauen zu dem
König vollends vernichtet: ohne Glauben an seinen guten Willen
und seine Ehrlichkeit erwartete man eine rücksichtslose Reaktion.