Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eise  nach.

Nummer  8.  Weimar.  2.  Mai  1866.
Ministerial-Bekanntmachung.

Nachdem  Seine  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  den  von  den  Aktionären
der  Thüringischen  Eisenbahn-Gesellschaft  in  der  General-Versammlung  zu  Gothaam
  19.  Februar  d.  J.  gefaßten  Beschlüssen  —  wonach  auf  Grund  des  zwischen  der
Königlich  Preußischen  Staatsregierung  für  sich  und  Namens  der  Herzoglich  Gothaischen
  Staatsregierung,  einerseits,  und  der  Thüringischen  Eisenbahn-Gesellschaft,  andererseits,
  am  12.  Jannar  d.  J.  abgeschlossenen,  aus  20  Paragraphen  bestehenden,
auliegenden  Vertrags,  sowie  des  beigeschlossenen,  von  der  Direktion  der  Thüringischen
  Eisenbahn-Gesell  schaft  mit  den  Städten  Mühlhausen  und  Langensalza  vereinbarten,
  aus  10  Paragra  phen  bestehenden  Vertrags  de  dato  Erfurt  den  30.  September
  1865  und  des  angefügten,  11  Paragraphen  umfassenden,  Statut-Nachtrags
von  der  gedachten  Gesellschaft  der  Bau  und  Betrieb  einer  Zweigbahn  von  Gotha
nach  Leinefelde  übernom  men  worden  ist  —  nach  Maßgabe  des  §  31  des  Gesellschafts-Statuts
  zu  genehmigen,  auch  den  angeschlossenen  Nachtrag  zum  Statut  zu  bestätigen
  gnädigst  beschlossen  haben,  so  wird  dieses  zur  Nachricht  und  Nachachtung
andurch  bekannt  gemacht.

Weimar  am  21.  März  1866.

Großherzoglich  „Sichsisches  Staats-Ministerium.

n  Watzdorf.
Vertra
mit  der  Thüringischen  Eisenbahn-Gesellschaft  über  den  Bau  und  Betrieb
einer  Eisenbahn  von  Gotha  nach  Leinefelde.
Zwischen  der  Königlich  Preußischen  Staatsregierung,  vertreten  durch  den  Geheimen
Regierungsrath  Kieschke,  für  sich  und  Namens  der  Herzoglich  Sachsen-Coburg-Go-11