pflichten muß, die von der Kommission in ihre Listen aufgenommenen
Gegenstände zu liefern, mit Enteignungen vorgehen
müssen.
Die Kohlenlieferungen usw,
Die hieraus zu erwartende schwere Schädigung unserer
Industrie wird verschärft durch die geradezu unsinnig hohen
Kohlenlieferungen, die in den Friedensbedingungen uns auferlegt
werden sollen. Wir sollen an Frankreich, Belgien
und Italien Kohlenmengen liefern, die 40 Millionen Tonnen
und mehr im einzelnen Jahre erreichen, etwa doppelt so
viel als in den besten Friedensjahren unsere gesamte Nettoausfuhr
an Kohlen nach sämtlichen Ländern betrug. Infolge
des während des Krieges eingetretenen und unter der
Revolution verschärften Produktionsrückganges leidet die
deutsche Volkswirtschaft ohnedies an empfindlichem
Kohlenmangel. Wenn uns jetzt mit dem Saargebiet und
Oberschlesien ein Drittel unserer Kohlenproduktion weggenommen
werden soll, so wird die Lage ohnedies geradezu
katastrophal. Ein großer Teil unserer Industrie müßte zum
Erliegen kommen, unsere Eisenbahnen würden ihren Verkehr
noch weiter einschränken müssen. Die Lieferung von
weiteren 40 Millionen Tonnen an das Ausland würde sich
bei dieser Sachlage nicht nur als verhängnisvoll, sondern
als völlig unmöglich erweisen.
Weiter werden Deutschland erhebliche Lieferungen
auferlegt an Benzol, an Steinkohlenteer, an schwefelsaurem
Ammoniak, an Farbstoffen und pharmazeutischen Produkten.
Auch von unserem Bestand an Flußfahrzeugen
sollen wir auf Verlangen der „Kommission für Wiedergutmachung“
bis zu 20 Prozent herausgeben. Außerdem sollen
wir unsere Werften, statt sie für den Neubau einer eigenen
Handelsflotte zu verwenden, für fünf Jahre in den Dienst
unserer Feinde stellen und jährlich bis zu 200 000 Bruttotonnen
Schiffsraum nach den Anweisungen der „Kommission
für Wiedergutmachung“ für die alliierten und assoziierten
Regierungen bauen.
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