Full text : Meyers Großes Konversations-Lexikon. Zweiter Teil. (2)

pflichten  muß,  die  von  der  Kommission  in  ihre  Listen  aufgenommenen
  Gegenstände  zu  liefern,  mit  Enteignungen  vorgehen
  müssen.

Die  Kohlenlieferungen  usw,

Die  hieraus  zu  erwartende  schwere  Schädigung  unserer
Industrie  wird  verschärft  durch  die  geradezu  unsinnig  hohen
Kohlenlieferungen,  die  in  den  Friedensbedingungen  uns  auferlegt
  werden  sollen.  Wir  sollen  an  Frankreich,  Belgien
und  Italien  Kohlenmengen  liefern,  die  40  Millionen  Tonnen
und  mehr  im  einzelnen  Jahre  erreichen,  etwa  doppelt  so
viel  als  in  den  besten  Friedensjahren  unsere  gesamte  Nettoausfuhr
  an  Kohlen  nach  sämtlichen  Ländern  betrug.  Infolge
  des  während  des  Krieges  eingetretenen  und  unter  der
Revolution  verschärften  Produktionsrückganges  leidet  die
deutsche  Volkswirtschaft  ohnedies  an  empfindlichem
Kohlenmangel.  Wenn  uns  jetzt  mit  dem  Saargebiet  und
Oberschlesien  ein  Drittel  unserer  Kohlenproduktion  weggenommen
  werden  soll,  so  wird  die  Lage  ohnedies  geradezu
katastrophal.  Ein  großer  Teil  unserer  Industrie  müßte  zum
Erliegen  kommen,  unsere  Eisenbahnen  würden  ihren  Verkehr
  noch  weiter  einschränken  müssen.  Die  Lieferung  von
weiteren  40  Millionen  Tonnen  an  das  Ausland  würde  sich
bei  dieser  Sachlage  nicht  nur  als  verhängnisvoll,  sondern
als  völlig  unmöglich  erweisen.

Weiter  werden  Deutschland  erhebliche  Lieferungen
auferlegt  an  Benzol,  an  Steinkohlenteer,  an  schwefelsaurem
Ammoniak,  an  Farbstoffen  und  pharmazeutischen  Produkten.
  Auch  von  unserem  Bestand  an  Flußfahrzeugen
sollen  wir  auf  Verlangen  der  „Kommission  für  Wiedergutmachung“
  bis  zu  20  Prozent  herausgeben.  Außerdem  sollen
wir  unsere  Werften,  statt  sie  für  den  Neubau  einer  eigenen
Handelsflotte  zu  verwenden,  für  fünf  Jahre  in  den  Dienst
unserer  Feinde  stellen  und  jährlich  bis  zu  200  000  Bruttotonnen
  Schiffsraum  nach  den  Anweisungen  der  „Kommission
für  Wiedergutmachung“  für  die  alliierten  und  assoziierten
Regierungen  bauen.

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