Volltext : Reichstag und Heer.

Deutschland:
Im  Dienst:  bis  zu  3  Jahren.

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Frankreich:

Im  Dienst:  Absetzung  (destitution),
  1  bis  5  Jahre  Gefängniß
  falls  der  Schuldige
Offizier  ist;  mit  5  bis  10
Jahren  Zwangsarbeit,  falls  er
Unteroffizier  oder  Gemeiner
  ist.  —

Thätlichkeiten  gegen  einen  Vorgesetzten.

Deutschland.
Außer  Dienst:  Freiheitsstrafe
  nicht  unter  3  Jahren,  in
minder  schweren  Fällen  nicht
unter  1  Jahr.

Im  Dienst  oder  mit  Waffe:
Freiheitsstrafe  nicht  unter  5
Jahren,  in  minder  schweren
Fällen  nicht  unter  2  Jahren.

Hat  die  Thätlichkeit  den  Tod
zur  Folge,  tritt  Zuchthausstrafe
an  Stelle  der  Gefängnißstrafe
oder  Festungshaft.  ·

Im  Felde:  Todesstrafe,  in
minder  schweren  Fällen  Freiheitsstrafe
  nicht  unter  10  Jahren.
Außerdem  Dienstentlassung.

Bei  Reizung  des  Untergebenen
  durch  den  Vorgesetzten  kann
die  mit  dem  Tode  bedrohte  Handlung
  auf  3  Jahre  Freiheitsstrafe:
ist  zeitige  Freiheitsstrafe  angedroht,
  auf  1  Jahr  —  liegt  aber
eine  Mißhandlung  durch  den
Vorgesetzten  vor,  so  kann  die
Strafe  auf  6  Monate  ermäßigt
  werden.  «

Frankreich.

Außer  Dienst:  Absetzung;
bei  einem  Offizier  1  bis  5  Jahr
Gefängniß,  bei  Unteroffizieren
und  Mannschaften  5  bis  10  Jahre
Zwangsarbeit.

Im  Dienst,  mit  der  Waffe,
oder  mit  Ueberlegung:  Todesstrafe.


Solche  Milderungen  fehlen.
im  französischen  Strafgesetz.