Deutschland:
Im Dienst: bis zu 3 Jahren.
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Frankreich:
Im Dienst: Absetzung (destitution),
1 bis 5 Jahre Gefängniß
falls der Schuldige
Offizier ist; mit 5 bis 10
Jahren Zwangsarbeit, falls er
Unteroffizier oder Gemeiner
ist. —
Thätlichkeiten gegen einen Vorgesetzten.
Deutschland.
Außer Dienst: Freiheitsstrafe
nicht unter 3 Jahren, in
minder schweren Fällen nicht
unter 1 Jahr.
Im Dienst oder mit Waffe:
Freiheitsstrafe nicht unter 5
Jahren, in minder schweren
Fällen nicht unter 2 Jahren.
Hat die Thätlichkeit den Tod
zur Folge, tritt Zuchthausstrafe
an Stelle der Gefängnißstrafe
oder Festungshaft. ·
Im Felde: Todesstrafe, in
minder schweren Fällen Freiheitsstrafe
nicht unter 10 Jahren.
Außerdem Dienstentlassung.
Bei Reizung des Untergebenen
durch den Vorgesetzten kann
die mit dem Tode bedrohte Handlung
auf 3 Jahre Freiheitsstrafe:
ist zeitige Freiheitsstrafe angedroht,
auf 1 Jahr — liegt aber
eine Mißhandlung durch den
Vorgesetzten vor, so kann die
Strafe auf 6 Monate ermäßigt
werden. «
Frankreich.
Außer Dienst: Absetzung;
bei einem Offizier 1 bis 5 Jahr
Gefängniß, bei Unteroffizieren
und Mannschaften 5 bis 10 Jahre
Zwangsarbeit.
Im Dienst, mit der Waffe,
oder mit Ueberlegung: Todesstrafe.
Solche Milderungen fehlen.
im französischen Strafgesetz.