Volltext : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

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Insbesondere  hat  die  landwirthschaftliche  Verwaltung  sich  bereitwillig  damit  einverstanden
  erklärt,  Forstassessoren  zu  verwenden.  Ein  Theil  derselben  ist  zu  Spezialkommissarien
  ernannt  worden.  Es  tritt  da  sogar  der  eigenthümliche  Fall  ein,  daß
einer  von  diesen  Herren  voraussichtlich  früher  zum  Regierungsrath  in  der  landwirthschaftlichen
  Verwaltung  ernannt  werden  wird,  als  er  zur  Anstellung  als  Oberförster
nach  seiner  Forstanciennität  gelangen  würde.  Auch  in  der  Domänen=  und  in  der  Kassenverwaltung
  ist  die  Forstverwaltung  bestrebt  gewesen,  die  Herren  unterzubringen  und
ihnen  wenigstens  vorübergehende  Beschäftigung  zu  gewähren.  Die  Anregungen,  in
den  Kolonialdienst  zu  treten,  sind  leider  bisher  nur  von  einer  sehr  geringen  Zahl
von  Herren  beachtet  worden.  Es  ist  nicht  unmöglich,  daß  sich  dort  Gelegenheit  finden
würde,  eine  größere  Zahl  von  Herren  unterzubringen.

Nun  ist  auf  die  Uebelstände  aufmerksam  gemacht  worden,  die  dauernd  entstehen
würden,  wenn  der  Unterschied  in  dem  Anstellungsalter  zwischen  den  Feldjägern  und
Civilassessoren  auch  bezüglich  des  Aufrückens  im  Gehalt  nachwirkt.  Diese  Uebelstände
werden  wir  zu  mildern  in  der  Lage  sein.  Es  wird  voraussichtlich  möglich  werden,
die  Diätensätze  der  älteren  Herren  in  der  Civillaufbahn  entsprechend  zu  erhöhen,  so
daß  dieselben  hierin  einen  gewissen  Ersatz  für  die  längere  Wartezeit  finden.  Es  wird
ferner  seitens  der  Forstverwaltung  versucht  werden  —  Zusicherungen  werden  natürlich
  in  dieser  Beziehung  nicht  gemacht  —  die  Finanzverwaltung  zu  bestimmen,  daß
ein  Theil  dieser  Wartezeit  bei  dem  Aufsteigen  im  Gehalt  angerechnet  werde,  so  daß
also  möglichst  die  im  höheren  Alter  angestellten  Forstassessoren  gleich  in  ein  höheres
Anfangsgehalt  als  Oberförster  eintreten,  wie  diejenigen,  welche  jung  zur  Anstellung
gekommen  sind.  —  Ja,  meine  Herren,  die  Frage,  die  hier  angeregt  ist,  beschäftigt
die  Forstverwaltung  seit  sehr  langer  Zeit,  und  ehe  die  Sache  irgendwie  in  der  Presse
u.  s.  w.  angeregt  worden  ist,  haben  Erwägungen  stattgefunden,  wie  dem  in  Aussicht
stehenden  Uebelstande  abgeholfen  werden  sollte.  Das  einfachste  Mittel  wär  ja  das
gewesen,  wie  das  vom  Jahre  1888  ab  auch  wirklich  geschehen  ist,  einfach  zu  bestimmen,
daß  nur  eine  bestimmte  Anzahl  von  Herren  jährlich  in  die  Laufbahn  aufgenommen
werde;  dagegen  waren  aber  sehr  gewichtige  Stimmen  laut  geworden.  Es  wurde  gesagt,
  gegenüber  der  Reichsverfassung,  welche  jedem  einzelnen  Reichsangehörigen  eine
Aussicht  gewährt,  jede  Stelle  im  Staatsdienst  erreichen  zu  können,  dürfen  nicht  Einzelne
  durch  Zurückweisung  von  dieser  Wohlthat  ausgeschlossen  werden.  Die  Verhandlungen
  über  diesen  Gegenstand  haben  Jahre  lang  gedauert,  und  erst  als  von  sehr
namhafter  juristischer  Seite  die  Bedenken  der  Forstverwaltung  beseitigt  waren,  haben
wir  uns  dazu  entschlossen,  nur  eine  bestimmte  Zahl  von  Forstbeflissenen,  jetzt  etwa
20  jährlich,  aufzunehmen.  In  Zukunft  ist  also  dafür  gesorgt,  daß  derartige  Mißstände,
  wie  wir  sie  jetzt  lebhaft  beklagen,  vermieden  werden.  Für  den  Augenblick
müssen  wir  uns  aber  mit  den  Thatsachen  abfinden.  Die  Verwaltung  wird  thun,  was
in  ihren  Kräften  steht,  um  die  Sache  zu  mildern,  aber  ein  umittelbarer  und  rascher
Erfolg  ist  naturgemäß  ausgeschlossen.

Abgeordneter  Dr.  Paasche:  Meine  Herren,  ich  hatte  mich  vorher  zu  diesem
Gegenstand  zum  Wort  gemeldet  bei  dem  richtigen  Titel.  Nachdem  nun  aber  der  Herr
Kollege  Krause  (Waldenburg)  zu  dem  anderen  Titel  schon  über  diesen  Gegenstand
ausführlich  gesprochen  hat,  kann  ich  meine  Erörterungen  wohl  kurz  fassen.  Ich  muß
bedauern,  daß  ich  die  Ausführungen  des  Herrn  Oberlandforstmeisters  nicht  so  genau
habe  verstehen  können,  weil  er  sie  ausschließlich  nach  jener  Seite  des  Hauses  hin  gerichtet
  hat  und  in  Folge  dessen  hier  wenig  zu  verstehen  war.  Ich  glaube  aber,  daraus