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Insbesondere hat die landwirthschaftliche Verwaltung sich bereitwillig damit einverstanden
erklärt, Forstassessoren zu verwenden. Ein Theil derselben ist zu Spezialkommissarien
ernannt worden. Es tritt da sogar der eigenthümliche Fall ein, daß
einer von diesen Herren voraussichtlich früher zum Regierungsrath in der landwirthschaftlichen
Verwaltung ernannt werden wird, als er zur Anstellung als Oberförster
nach seiner Forstanciennität gelangen würde. Auch in der Domänen= und in der Kassenverwaltung
ist die Forstverwaltung bestrebt gewesen, die Herren unterzubringen und
ihnen wenigstens vorübergehende Beschäftigung zu gewähren. Die Anregungen, in
den Kolonialdienst zu treten, sind leider bisher nur von einer sehr geringen Zahl
von Herren beachtet worden. Es ist nicht unmöglich, daß sich dort Gelegenheit finden
würde, eine größere Zahl von Herren unterzubringen.
Nun ist auf die Uebelstände aufmerksam gemacht worden, die dauernd entstehen
würden, wenn der Unterschied in dem Anstellungsalter zwischen den Feldjägern und
Civilassessoren auch bezüglich des Aufrückens im Gehalt nachwirkt. Diese Uebelstände
werden wir zu mildern in der Lage sein. Es wird voraussichtlich möglich werden,
die Diätensätze der älteren Herren in der Civillaufbahn entsprechend zu erhöhen, so
daß dieselben hierin einen gewissen Ersatz für die längere Wartezeit finden. Es wird
ferner seitens der Forstverwaltung versucht werden — Zusicherungen werden natürlich
in dieser Beziehung nicht gemacht — die Finanzverwaltung zu bestimmen, daß
ein Theil dieser Wartezeit bei dem Aufsteigen im Gehalt angerechnet werde, so daß
also möglichst die im höheren Alter angestellten Forstassessoren gleich in ein höheres
Anfangsgehalt als Oberförster eintreten, wie diejenigen, welche jung zur Anstellung
gekommen sind. — Ja, meine Herren, die Frage, die hier angeregt ist, beschäftigt
die Forstverwaltung seit sehr langer Zeit, und ehe die Sache irgendwie in der Presse
u. s. w. angeregt worden ist, haben Erwägungen stattgefunden, wie dem in Aussicht
stehenden Uebelstande abgeholfen werden sollte. Das einfachste Mittel wär ja das
gewesen, wie das vom Jahre 1888 ab auch wirklich geschehen ist, einfach zu bestimmen,
daß nur eine bestimmte Anzahl von Herren jährlich in die Laufbahn aufgenommen
werde; dagegen waren aber sehr gewichtige Stimmen laut geworden. Es wurde gesagt,
gegenüber der Reichsverfassung, welche jedem einzelnen Reichsangehörigen eine
Aussicht gewährt, jede Stelle im Staatsdienst erreichen zu können, dürfen nicht Einzelne
durch Zurückweisung von dieser Wohlthat ausgeschlossen werden. Die Verhandlungen
über diesen Gegenstand haben Jahre lang gedauert, und erst als von sehr
namhafter juristischer Seite die Bedenken der Forstverwaltung beseitigt waren, haben
wir uns dazu entschlossen, nur eine bestimmte Zahl von Forstbeflissenen, jetzt etwa
20 jährlich, aufzunehmen. In Zukunft ist also dafür gesorgt, daß derartige Mißstände,
wie wir sie jetzt lebhaft beklagen, vermieden werden. Für den Augenblick
müssen wir uns aber mit den Thatsachen abfinden. Die Verwaltung wird thun, was
in ihren Kräften steht, um die Sache zu mildern, aber ein umittelbarer und rascher
Erfolg ist naturgemäß ausgeschlossen.
Abgeordneter Dr. Paasche: Meine Herren, ich hatte mich vorher zu diesem
Gegenstand zum Wort gemeldet bei dem richtigen Titel. Nachdem nun aber der Herr
Kollege Krause (Waldenburg) zu dem anderen Titel schon über diesen Gegenstand
ausführlich gesprochen hat, kann ich meine Erörterungen wohl kurz fassen. Ich muß
bedauern, daß ich die Ausführungen des Herrn Oberlandforstmeisters nicht so genau
habe verstehen können, weil er sie ausschließlich nach jener Seite des Hauses hin gerichtet
hat und in Folge dessen hier wenig zu verstehen war. Ich glaube aber, daraus