Full text : Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Analogie  mit  den  gegenwärtigen  Verhältnissen,  weder  hinsichtlich
  des  Personals,  noch  hinsichtlich  der  Berufsthätigkeit.  Die
altpreussischen  Rechtanwälte  und  Notare  hatten  nicht  nur  durchweg
  eine  lange  und  ehrenvolle  Richterlaufbahn  hinter  sich  und
waren  in  ihrem  Charakter  bereits  gefestigt,  als  sie  ihr  verantwortungsvolles
  Amt  übernahmen,  sondern  sie  hatten  zufolge  des
numerus  clausus  so  bedeutende  Einnahmen,  dass  darın  wohl  eine
gewisse  Garantie  gegen  Unlauterkeiten  gefunden  werden  konnte,
wenngleich  es  selbst  zu  jener  Zeit  nicht  an  solchen  fehlte.  Heutzutage
  dagegen  sind  es  viel  jüngere  Leute,  welche  in  die  Stellung
eines  Rechtsanwalts  und  Notars  eintreten,  sodann  sind  die  Einnahmen
  der  erhöhten  Konkurrenz  wegen  weit  geringer  als  früher
und  der  Kampf  ums  Dasein  hat  schärfere  Formen  angenommen.
Aber  auch  die  Anwaltsthätigkeit  ist  infolge  des  mündlichen  Verfahrens
  eine  andere.  Während  beim  schriftlichen  Verfahren  der
Anwalt  in  aller  Ruhe  zu  Hause  seine  Prozesse  erledigen  konnte,
hat  beim  mündlichen  die  Prozessführung  den  Charakter  eines
„  Wortgefechtes  an  der  Gerichtsstelle*  angenommen.  Infolgedessen
ist  die  Thätigkeit  des  Anwalts  viel  aufregender  und  aufreibender
geworden,  als  sie  ehedem  gewesen  ist.  An  Stelle  des  ruhigen
gemächlichen  Arbeitens  ist  die  Hast  getreten,  die  durch  die
Notwendigkeit  Termine  bei  verschiedenen  Gerichten  wahrzunehmen,
  noch  ganz  erheblich  gesteigert  wird.  Dies  alles  sind
Dinge,  die  mit  dem  verhältnismässig  beschaulichen  Dasein  eines
Notars  sich  nicht  vertragen.  Uebrigens  haben  lange  schon  vor
Einführung  der  Reichsjustizgesetze  preussische  Rechtsanwälte  und
Notare  die  Trennung  angestrebt  (ll.).  Dass  dies  jetzt  nicht  mehr
geschieht,  namentlich,  dass  in  der  Enquete  des  preussischen  Justizministers
  sich  die  Vorstände  der  Anwaltskammern  über  diese  wichtige
Frage  ausgeschwiegen  haben,  mag  seinen  Grund  in  den  durch  das
Notariat  direkt  und  indirekt  erhöhten  Einnahmen  der  Anwälte  und
darin  haben,  dass  man  mit  der  Uebergabe  der  notariellen  Beurkundungen
  an  die  Schreibstube  sich  abgefunden  zu  haben  glaubt.