Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

436  IV.  Abschnitt.  Der  W’asserverkehr.

Beförderungsstrecke  von  101,16  km  für  1  t  Eilgut  und  von  99,10  km  für  1#
Frachtgut.  Die  Berechnungen  der  Reichsstatistik  über  die  Binnenschiffahrt
im  Jahre  1909  ergeben  für  Rhein-  und  Wesergebiet  eine  durchschnittliche
Beförderungsstrecke  von  192,5  km,  sind  aber  für  den  Rhein  nicht  auf
Grund  vollständiger  Unterlagen  berechnet  und  sicherlich  ein  gutes  Stück
zu  niedrig.  Auf  den  französischen  Wasserstraßen  war  die  durchschnittliche
  Beförderungsstrecke  für  1  t  1885:  125  km,  1908:  155  km.

Die  Binnenwasserstraben  sind  hiernach  besonders  wichtig  für  allen
Verkehr,  der  sehr  billig  sein  mulßß.  Das  ist  in  erster  Linie  der  Verkehr
  der  Massengüter,  bei  denen  auch  die  langsamere  Beförderung  und
die  größhere  Unpünktlichkeit  des  Verkehrs  in  der  Regel  nicht  besonders
empfunden  wird.  Gerade  die  Anlegung  guter  Wasserstralbten  macht
viele  Schwergüter  erst  versandfähig.  Die  Verhältnisse  liegen  nun  aber
heute  so,  daß  nicht  nur  die  Massengüter  für  die  Wasserstraben  in  Betracht
  kommen.  Der  Wettbewerb  ist  im  inneren  wie  im  internationalen
Verkehr  so  lebhaft  geworden,  daß  bei  den  meisten  Waren  der  Geschäftsnutzen
  sehr  gering  geworden  ist.  Fast  allenthalben  besteht  deshalb
  das  Streben,  die  Erzeugungs-  und  allgemeinen  Geschäftskosten
herabzusetzen.  Hierbei  spielt  die  Ermäbigung  der  Frachten  eine  nicht
geringe,  wenn  auch  nicht  die  ausschlaggebende  Rolle,  und  in  den  allermeisten
  Fällen  ist  deshalb  beute  auch  bei  höherwertigen  Waren  das
Streben  nach  billigster  Beförderung  lebhaft,  soweit  es  sich  nicht  um
Waren  handelt,  die  überhaupt  einem  starken  Wettbewerbe  nicht  unterworfen
  sind.  Daß  die  höherwertigen  Waren  eine  schnellere  Beförderung
verlangen,  läht  sich  nicht  allgemein  aussprechen.  Sind  sie  leicht  verderblich,
  dann  erfordern  sie  freilich  rascheste  Beförderung;  sind  sie
haltbar,  dann  hängt  es  von  den  besonderen  Umständen  des  der  Versendung
  zugrunde  liegenden  Geschäftsabschlusses  ab,  ob  man  eine
schnellere  oder  langsamere  Beförderungsart  wählen  wird.  Uberwiegt
das  Bedürfnis  nach  schnellerer  Beförderung  nicht  das  Bedürfnis  nach
billigen  Versandkosten,  dann  wird  auch  für  höherwertige  Waren  der
Wasserweg  oft  vorgezogen.  Das  führt  zu  einem  Wettbewerbe  gegenüber
  Landstraben  und  Eisenbahnen,  wenn  es  sich  geltend  macht  auf
den  Verbindingslinien  zwischen  zwei  Verkehrsmittelpunkten,  deren  Verbindung
  zu  vermitteln  auch  die  Landstraben  und  Eisenbahnen  berufen
sind.  Dabei  kommt  es  nicht  darauf  an,  dabß  Wasserstrabe  und
Landverkehrsweg  Seite  an  Seite  verlaufen,  sondern  nur  darauf,  daß
sie  dieselben  großen  Verkehrsplätze  berühren  und  daß  alles  in  allem
der  Beförderungsaufwand  zwischen  beiden  Plätzen  bei  den  Wasserstraben
  billig  genug  ist,  um  Verkehr  an  sich  zu  ziehen,  der  sonst  der
Eisenbahn  oder  der  Landstrabe  zugefallen  wäre.  Besonders  gilt  das
gesagte  gegenüber  den  Eisenbahnen,  bei  denen  ebenso  wie  bei  den
Wasserstraben  der  Massengüterverkehr  durchaus  überwiegt.