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Kap.
Tit.
Vortrag
Festgesezier
Betrag
4
11
3
S.
—
2
Gewerblich-Etechnische Schulen.
Staatszuschuß zum Aufwande fir die K. Luitpold- Kreisoberrealschule
in München .
32514
Imms- J 2 für ss
Volksschulen.
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundationsbeiträge
.
Leistungen für ständige Bauausgaben .
Budgetmäßige Kreisschuldotation und zwar
a) seitherige budgetmäßige Kreisschuldotatio
b) neue Kreisschuldotation zur Unterstütung der mit Schullasten
überbürdeten Gemeinden
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Zif. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden
mit weniger als 10 000 Einwohnern
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volksschulen
dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. GCa der Kreisausgaben —
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 ifl 4 des angeführten
Gesetzes) ..
Dieustalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Veschlüsse — Kap. III
§ 1 Tit. 3 der Kreisausgaben #
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehrpersonen
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalterszulagen
im Pensionsfalle
0) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an sgemeindl. Venftonseinrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal.
. . . ......
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