Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

790

 

Kap.

 

Tit.

Vortrag

Festgesezier
Betrag

 

4

 

11

 

 

 

3

S.

—

2

 

Gewerblich-Etechnische  Schulen.

Staatszuschuß  zum  Aufwande  fir  die  K.  Luitpold-  Kreisoberrealschule
in  München  .

32514

 

Imms-  J  2  für  ss

Volksschulen.

Auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhende  Fundationsbeiträge
  .

Leistungen  für  ständige  Bauausgaben  .
Budgetmäßige  Kreisschuldotation  und  zwar

a)  seitherige  budgetmäßige  Kreisschuldotatio
b)  neue  Kreisschuldotation  zur  Unterstütung  der  mit  Schullasten
überbürdeten  Gemeinden

Zuschüsse  an  die  Kreisfonds  gemäß  Art.  16  Abs.  2  Zif.  2  und
Abs.  3  des  Schulbedarfgesetzes  vom  28.  Juli  1902,  die  bisherigen
Beiträge  zur  Ergänzung  und  Aufbesserung  des  Lehrereinkommens,
dann  die  Zulagen  an  alle  Schulverweser,  weltlichen  Lehrerinnen
und  Schulgehilfen  aus  Staatsfonds  und  zwar  für  Gemeinden
mit  weniger  als  10  000  Einwohnern

Bauschbeträge  an  die  Schulkassen  der  Gemeinden  mit  10000  und
mehr  Einwohnern  an  Stelle  der  dem  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen
  dieser  Gemeinden  seither  aus  Staatsfonds  zugeflossenen
Dienstalters=  und  sonstigen  Zulagen  gemäß  Art.  14  Abs.  1  des
Schulbedarfgesetzes  —  Kap.  III  §  1  Tit.  GCa  der  Kreisausgaben  —

Finanzgesetzlicher  Zuschuß  zur  Durchführung  des  Schulbedarfgesetzes
vom  28.  Juli  1902  (Art.  16  Abs.  2  ifl  4  des  angeführten
Gesetzes)  ..

Dieustalterszulagen  für  das  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen  der
Gemeinden  bis  zu  10  000  Einwohnern  nach  Maßgabe  der  zum
Budget  der  XXVI.  Finanzperiode  gefaßten  Veschlüsse  —  Kap.  III
§  1  Tit.  3  der  Kreisausgaben  #

Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits  vor
dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiesziert  worden  sind
a)  Zuschuß  an  die  Kreispensionsanstalt  für  dienstunfähige  Lehrpersonen

b)  zur  Belassung  eines  Drittels  der  zuletzt  bezogenen  Dienstalterszulagen
  im  Pensionsfalle
0)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  pensionierten
Lehrpersonen  und  zur  Gewährung  von  Zuschüssen  an  die
Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse  für  das
an  sgemeindl.  Venftonseinrichtungen  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal.
  .  .  .  ......

 

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