Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Abschied  für  den  Landrat  von  Oberfranken  über  dessen  Verhandlungen  für  das  Jahr  1908.
Im  Mamen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Cuitpold,

von  Gottes  Gnaden  Höntglicher  Prinz  von  Hayern,
Regent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  von  Oberfranken  in  seinen  Sitzungen
vom  4.  bis  16.  November  1907  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen,  und
erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1906.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1906
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.

Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1908.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirkes  Oberfranken  beträgt  für  das  Jahr  1908:
3  145  815  +  66  J,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  31  458  +&  15  J  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1908.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  vom  Landrate  bei  Prüfung  des  Voranschlags  gestellten  Anträge  und  gefaßten
Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung:

1.  Den  Beschlüssen  des  Landrats  über  die  Aufstellung  eines  zweiten  fachmännischen  Mitglieds
der  Kreisschulkommission  mit  dem  Titel  eines  Kreisschulinspektors,  sodann  den  Willigungen
des  Landrats  für  die  Aufbesserung  der  Tagegelder  und  Reisekostenentschädigungen  der  Distrikts-