Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Zu  Nro.  10.  1515.

Besreinug  von  der  perstlichen  Stelung  blelbt  es  übrigens  bev  der  Bestlmmung  des  Mekrutierungs-Wesees  vom
17.  Febr.  1815.  .  11.  nach  welchem  jene  Jndlolduen,  welche  In  elner  zu  großen  Entfernung  von  idrer  Heimatn
ks  Diemsten  steden  sich  beo  den  Hberutern,  in  deren  Bezirke  sie  sich  sufhalten,  messen  und  vistilren  lassen  där
fen.  n  24.  Jannar  9*  Koͤnigl.  Oberauit.
lm.  Am  2.  Mär##  alrd  la  blessgem  Oberamte  dle  Jadres,  Musterung  vorgenommen,  wobel  alle
sche  zans  welche  am  1.  Januar  1818.  das  20  und  ½:  Lebensjahr  erretot,  oder  in  den  Jahren
1797.  geborer  slnd,  ohnfehlbar  zu  erscheluen  haben.  Dlejenlge,  die  anf  gese  öllce  Dp#nsatson  ven
versnlchet  Stellung  nforuch  zu  machen  daben,  und  selgen  9  zu  welt  von  bier  entfernt  sind,  sid  abder  dennoch

  innerdald  Landes  befinden,  wird  sedoch  gestarket,  sich  b  n  Obetamte  ihres  nssansbasa  messen  und
visitiren  lassen  zu  duͤrfen,  es  muͤssen  aber  die  amtllche  chele  bleräber  längstens##ebis  den  3.  März  als  dom
Ansterungs-Toge  bler  sein.  Den  ##4.  Fe  bruar  1818.  Königl.  Oberamt.

Cantsitadt.  Die  Musterung  der  Milit#roslichttzen  wird  am  :,  Mirz  d.  J.  und  an  den  foltgenden  Tagen
vor  sich  gehen.  Nach  höchster  Verordanng  baben  dabel  nur  bleienlgeh  zu  erscheiven,  welche  am  1.  Jannar  7818.
das  s  und  #:  Jahr  zurückzelegt  haden,  mithin  dleienlgen,  welche  in  den  Jahren  3796.  und  170.  heboren  sit
#lle  diesenigen  unn  welche  von  dem  versönlicten  Erscheinen  geletzklch  nicht  defreit  sind,  hiden  auf  die  briut
Zei#t  in  idrem  Heimwesen  #ich  einsusinden.  Diejenigen,  welte  von  lhrem  Hekmwesen  welr  entfernt  sind,  %
Imir  bei  den  Oderämtern  ihrer  dermaligen  Aufenkbalts,  Orte  slch  messen  und  oisficren  lassen;  ste  müssen
die  Meh=  und  Visirarlen,  Urkunden  sodtestens  bis  zum  4.  März  hleber  öbergeden.  Dobel  wird  übeigens  *
weiter  bemertt,  daß  för  alle  Adwesende,  welche  in  die  erste  Elasse  gehbre  F.  durch  ihre  Vater,  Pfleger  oder  eine
andere  amttic  da  aufgestelre  Person,  das  Locs  gejzegen  werden  wird.  Den  66.  Januar  18298.

Königl.  Hberamt.

Horb.  Am  #.  Mäcz  künftützen  Wonats,  sangt  in  blesigem  Sberamt  tie  EIIIIII
HKüen  as,  wobel  alle  Mllic##lotlge,  welche  aw.  1.  Januar  d.  J.  kas  0o  und  :  Jahr  zurückgelegt,  zu  vr-(cbeln#e#;
  dlesensgen  aber  die  slch  nach  den  bestehenden.  Gesetzen  uscht  persönlich  siellen  dür'en,  die  Vewelse  uͤber
ihre  tempor####  Befrepung,  oder  ihre  Rekrutirungs,  Verhältnisse  ein  zusenden,  wildrigensa  sie  dle  in  den  Gefeten
  betlmmie  Strasen  zu  erwarten  baben.  Den  36,  Jannar  10°6.  Königl.  Oberamt.

beutkirch.  Die  Musterung  der  Miliräroftlchtigen  des  Oberamts  Leutkich,  wird  in  diesem  Jabre  Montag
den  :.  März  vorgenommen  werden.  Bel  derfelben  baben  sämmtliche  bieher  gehörige  Militirpüsch#igen,  welce  in
den  Jahrzingen  96.  und  1791.  geboren  sind  zu  erscheinen.  Die  Abwesenden  ven  disem  Alter  werden  ernftlic
Inteordker.  #uf  dlesen  Termin  sich  bei  der  Musterung  ein  zusnden.  Diejensgen  Mliltärpalchtigen  ven  diesem
ltet,  welche  vom  kielgla  Lelhelnen  bei  der  Musterung  nach  den  Geseten  (seigespropven  sind,  baben  die
WStolsen.  Uckunden  über  idr  Meh  und  ibre  Tüchtigkeit  noch  vor  dem  Ansange  der  Musterung  bleher  einz:  ausenden;
e#ch  haben  dleleulgen  Willeleoplchttten  vom  90.  und  à#1  Jahre,  welche  Ansprache  auf  Erem'ton  oder  kokatson  #2  in
die  IV.  Classe  zu  machen  haben,  die  gesedliche  Examlnations-  und  Anstellungs-Zeugnisse  vorzuegen.  Den  26.
Januatr  1818.  Koͤnigl.  Oberann.

Mottwell.  Dle  diesjadbrige  Musterung  der  Milltaͤtpfllotigen  and  dle  Revlsion  der  Rekrutirnngs-Listen
Mod  lm  biesigen  Oberamte  Montag,  den  2.  Mirn  d.  J.  vorgenommen  werden-  Es  werden  daher  ate  dielenlgen
Militarpfliotigen,  welde  am  1.  Januar  d.  J.  das  20  und  :.  Jahr  zurückgelegt  daten,  auftefordert,##  gedavbten
  Tage  Vormittags  8.  Uhr  auf  dem  biesigen  Raibdause  bei  Gefahr  als  Ungeborsam  dbebendell  zuwerden,
n  ersckeinen.  Denjenssen,  welche  nach  den  benebenden  Gesedzen  vom  versbulichen  Erreen  dei  der  Nusterung
befrelt  sind,  oder  wegen  zu  großer  Encfernung  nicht  erscheinen  konnen,  wird  aufgretin,  Ur  sei.  dem  Oberamt
U#es  Aufenthalts  Ortes  messen,  und  von  dem  dortigen  Oberamte-Arzt  vimiren  za  laen,  #so  die  Certifikate
dierabet  biunen  4  Wochen  auher  zu  sendea.  Den  26.  Januar  .3/,6.  Keni::  Obleramt.

Weinsberg  Ds  nach  allerböchster  Versüanng  vom  g.  Junuar  d.  J.  den  2.  Marh  die  Jahres  Musterung
der  wassenfählgen  jungen  Mannschaft  lm  ganfen  Konigreiche  zu  gleicher  Zeit  vorgenommen  weriden  f#all,  blebe
eber  bestimmt  ist,  daß  nur  dleienige  Indioldnen,  welve  am  2.  Jannar  d.  J.  das  20  nnd  à.  Lebené#ohr  zurückgelest
  haben,  mitbin  dlelenlge,  welche  vom:  Jannar  1706.  bis  31.  December  ##20  5.  gederen  sind,  denunlich  zu
ersckeinen  haben;  so  werden  andurch  smmtliche  Atwesenden  von  diesem  Alter  vorgelsden,  N3.  FScbrad.
J.  in  ibrem  Helmwesen  süich  um  so  gewisser  persenlich  einzufinden,  als  die  Ausbleibenren  aln  Wmans  eirillie  UnzcZ
borseme  engesehen  werden  würden,  und  sich  die  hieraus  entslehenden  wldrigen  Folgen  selbst  beliumesten  bitren.
Jnsleich  verden  sämmtliche  Dberämter  ersucht,  dir  allenfalls  sch  in  ihren  Ddecmté=  Dilrimen  aufyatenden.