Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

866

 

 

 

 

Kap.

III

 

 

IV

 

.  Festgesetzter
5  Vortrag  Betrag
4
3]  Für  Lehrattribute  —  —
4  Stipendien  für  Studierende,  Schüler,  Schülerinnen  und  Eleven:
a)  an  technischen  Schulen  im  allgemeinen  ..  2500——
b)  am  Technikum  in  Nürnberg  .  900—
c)  am  Realgymnasium  daselbst.  200—
d)  an  der  Baugewerkschule  daselbst.  1  000—
Te)  an  der  Kreislandwirtschaftsschule  Lichtenhof  1  800—
f)  an  der  Kreisackerbauschule  in  Triesdofryr  3  600—
g)  an  der  K.  Akademie  für  Landwirtschaft  und  Brauerei  in
Weihenstephan  und  an  der  K.  Tierärztlichen  Hochschule  in
München  .  500—
h)  an  der  Haushaltungsschule  in  Henfenfeld  .  500——
i)  an  den  landwirtschaftlichen  Winterschulen  4000—
k)  an  der  Wein-,  Obst=  und  Gartenbauschule  in  Beithchein.
sowie  zum  Besuche  der  Obstbaumlehrkurse  daselbst  200—
3  1)  an  des  Molkereischule  in  Weihenstephan  300
«  m)  an  einer  von  einem  Frauenorden  geleiteten  Haushaltungs-  s
schule  für  katholische  Landmädchen  100.—
s  n)anderLehr-undBersuchsanitaltfür  Photographie,  Lichti
  druck  und  Gravüre  in  München  300—
Sumne  F  43  701  21
Summe  Kap.  III!  3371  6746I
l
Auf  Industrie  und  Kultur.
l
:  Auf  Industrie.

 

 

S

 

 

 

 

Beitrag  an  die  Handels=  und  Gewerbekammier
Beitrag  für  Zwecke  der  Wittelsbacher  Landesstiftung  .

Beiträge  für  sonstige  „  Zwecke:
a)  für  das  Gewerbemuseum  in  Nürnberg
b)  Bedarf  der  Handwerkskammer
D)  zur  Unterstützung  von  Gemeinden  bei  ti  Einrichiung  und  Verie
von  Arbeitsämtern

Auf  Kultur.

Beitrag  zur  Förderung  der  Landwirtschaft  überhaupt,  dem  landwirtschaftlichen
  Kreisausschusse  von  Mittelfranken  .  ..

Demselben  zur  Förderung  der  Pferdezucht

Demselben  weiteren  Beitrag  zur  Gewährung  von  Prämien  bei  Anschaffung
  von  landwirtschaftlichen  Maschinen  und  Geräten  seitens
minderbemittelter  Gemeinden,  Genossenschaften  und  Privaten.

 

 

600  —
1  500—

i-e
15.000—

1  000—

3  000  —
2500  —

3  000  —