Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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J  Festgesetzter
Kap.  Vortrag  Betrag
4
II  9  c)  für  Verweser  von  Inspektionsbezirken  .  720—
d)  für  Schulvisitationen  durch  den  Kreisschulreferenten  .  1000—
e)PensiondesKretsschulmspektorsHetßmAugsbur..  3552
f)  Pension  des  Kreisschulinspertors,  Kreisschulrates  Vritelmayr
in  Augsburg  4644  —
10|  Pensionen  und  Alimentationen.
a)  Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die
bereits  vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine
quiesziert  waren:
aa)  aus  Zentralfonds  540—
bb)  aus  Kreisfonds  .  180—
b)  zur  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals
und  zwar:
aa)  Zuschuß  an  die  Kreispensionsanstalt  für  dienstunfähige
Lehrpersonen:
a)  aus  Zentralfonds  140  319/82
6)  aus  Kreisfonds:
1.  für  die  bis  1879  pensionierten  Schullehrer  270—
2.  für  das  seit  1880  quieszierte  Schullehrerpersonacl.
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3.  zur  Gewährung  einer  besonderen  Zulage  von
je  50  .4  für  die  vor  dem  1.  Januar  1891
in  den  Ruhestand  getretenen  Lehrer,  welche
eine  Dienstzeit  von  30  Jahren  und  darüber
zurückgelegt  habeen  500  —
4.  Zur  Gewährung  einer  besonderen  Zulage
von  10%  der  Pension  für  die  vor  dem
1.  Jannar  1896  in  Ruhestand  getretenen  Lehrer  2204|60
5.  zur  Gewährung  von  Pensionszuschüssen  für
das  vom  1.  Januar  1896  bis  1.  Januar  1904
pensionierte  Lehrpersonal  1  000—
bb)  zur  Belassung  eines  Drittels  der  zuletzt  bezo  enen
Dienstalterszulagen  im  Pensionsfalle  aus  Venrasfen  40  841—
c)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  pensionierten
  Lehrpersonen  und  zur  Gewährung  von  Zuschüssen
  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen  Venstonsein.
richtungen  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal  5  600  —
I)  Unterstützungsbeiträge  für  Schullehrerrelikten
aa)  aus  Zentralfonds:
a)  je  240  .&  oder  300  .K  für  die  Witwen,
je  130  A  oder  150  .4  für  die  Doppelwaisen
und  je  100  .K  für  die  einfachen  Waisen  109  290  —