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Kap.
Tit.
Vortrag
—
Betrag
4
11
12
1n
S
□G
—
2
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden
mit weniger als 10 000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volksschulen
dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Zisfer 4 des angeführten
Gesetzes)
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehrpersonen
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalterszulagen
im Pensionsfallel
IP) zur Unterstützung der vor dem 1. Jamar 1896 pensionierten
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal. . ........
10| Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten:
a) je 240 K∆K oder 300 .K für die Witwen, 130 M oder
150.4& für die Doppelwaisen und 100 & für die einfachen
Waisen
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrerrelikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Reliktenunterstützungs-Zuschußkasse für das an
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr
personal
J) für dürftige, dem Unersutungealte entwachene Lehrer
waisen .
Zur Anordnung außerordentlicher Schuloisitationen.
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht . .
23452294
89 589/95
250 000—
508 26101
540—
140 319/82
40 842—
5600—
109 290—
5900|—
2000—
1 715—
1 000.—
Summe 8 z
1 487766 90.
Summe Kap. 1 A
1 506 ddr ds