Full text : Friedrich Weinbrenner. Denkwürdigkeiten aus seinem Leben, von ihm selbst geschrieben.

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men  genug,  welche  auch  der  Rechte  eben  dieses  ihres  ersten  Herrn  und
Wohlthäters  freimüthig  gedachten.  Welche  Antworten  werden  ihm
dagegen  auf  seine  Zweifel  die  Ordensritter  gegeben,  welche  Urkunden
ihm  gezeigt  haben?  Sicher  keine,  die  auch  nur  die  wesentlichsten
Schwierigkeiten  beseitigte.  Verglich  er  sie  unter  einander,  so  wuchsen
die  Widersprüche,  —  nur  dann  nicht,  wenn  er  hinzunahm,  daß  das
ganze  Verhalten  des  Ordens  seit  1231  eine  Usurpation,  ein  Bruch
des  Leßlauer  Vertrages  sei.  Auf  diesen  aber  wies  ihn  der  Zweck  seines
  Legatenamtes  selbst  hin,  indem  ihn  die  Urkunde,  in  welcher  ihm
derselbe  vorgezeichnet  war,  zu  der  Frage  nöthigte  nach  „dem  bei  der
ersten  Ankunft  des  Ordens  mit  dem  Bischof  abgeschlossenen  Vertrag.“
Und  wie  mußten  ihm  die  Augen  aufgehen  über  die  Geschichte  seines
unglücklichen  Vorgängers,  wenn  er  den  Leßlauer  Vertrag,  denn  keinen
  andern  meint  jene  Organisationsurkunde,  —  zur  Hand  nahm
und  mit  dieser  selbst  verglich!  Das  freilich  hatten  die  Ritter,  als  sie
1242  dem  Legaten  ihre  Ausfertigung  zeigten,  in  welcher  die  vielen
Lehnspflichten  nicht  aufgezählt  standen,  nicht  geahnt,  daß  die  in  der
Theilungsurkunde  auf  sie  genommene  Beziehung  einmal  zu  der  anderen
  Ausfertigung,  und  damit  zur  Enthüllung  ihres  ganzen  Unrechtes
  führen  werde.

So  mußte  Albert  zur  Erkenntniß  des  wahren  Sachverhaltes  gelangen
  und  er  verhehlte  es  den  Rittern  nicht,  daß  er  die  ganze  Sache
vor  dem  Papste  aufzudecken  entschlossen  sei.  Wie  zuversichtlich  er  diesen
  Weg  zu  verfolgen  gedenke,  zeigte  er  dadurch,  daß  er,  wahrscheinlich
  im  Jahre  1248,  ganz  ohne  Rücksicht  auf  des  Ordens  Wünsche
einen  Weltpriester,  Namens  Heinrich,  zum  Bischof  von  Ermland
ernannte.  /)

servitutibus  opprimebant,  quod  vicini  pagani,  eorum  gravamina  audientes,
tollere  supra  se  iugum  domini  formidabent.“  D#gl.  Dreger.  u.  191.  Istes
denkbar,  daß  der  Name  Christian,  der  jene  frühere  bessere  Zeit  bezeichnete,  von
den  Preußen  so  ungenannt  geblieben,  wie  ihn  die  Urkunde  des  Legaten  verschweigt

354)  Die  Bischöfe  Ernst  von  Pomesanien  und  Heinrich  von  Erm-