171
men genug, welche auch der Rechte eben dieses ihres ersten Herrn und
Wohlthäters freimüthig gedachten. Welche Antworten werden ihm
dagegen auf seine Zweifel die Ordensritter gegeben, welche Urkunden
ihm gezeigt haben? Sicher keine, die auch nur die wesentlichsten
Schwierigkeiten beseitigte. Verglich er sie unter einander, so wuchsen
die Widersprüche, — nur dann nicht, wenn er hinzunahm, daß das
ganze Verhalten des Ordens seit 1231 eine Usurpation, ein Bruch
des Leßlauer Vertrages sei. Auf diesen aber wies ihn der Zweck seines
Legatenamtes selbst hin, indem ihn die Urkunde, in welcher ihm
derselbe vorgezeichnet war, zu der Frage nöthigte nach „dem bei der
ersten Ankunft des Ordens mit dem Bischof abgeschlossenen Vertrag.“
Und wie mußten ihm die Augen aufgehen über die Geschichte seines
unglücklichen Vorgängers, wenn er den Leßlauer Vertrag, denn keinen
andern meint jene Organisationsurkunde, — zur Hand nahm
und mit dieser selbst verglich! Das freilich hatten die Ritter, als sie
1242 dem Legaten ihre Ausfertigung zeigten, in welcher die vielen
Lehnspflichten nicht aufgezählt standen, nicht geahnt, daß die in der
Theilungsurkunde auf sie genommene Beziehung einmal zu der anderen
Ausfertigung, und damit zur Enthüllung ihres ganzen Unrechtes
führen werde.
So mußte Albert zur Erkenntniß des wahren Sachverhaltes gelangen
und er verhehlte es den Rittern nicht, daß er die ganze Sache
vor dem Papste aufzudecken entschlossen sei. Wie zuversichtlich er diesen
Weg zu verfolgen gedenke, zeigte er dadurch, daß er, wahrscheinlich
im Jahre 1248, ganz ohne Rücksicht auf des Ordens Wünsche
einen Weltpriester, Namens Heinrich, zum Bischof von Ermland
ernannte. /)
servitutibus opprimebant, quod vicini pagani, eorum gravamina audientes,
tollere supra se iugum domini formidabent.“ D#gl. Dreger. u. 191. Istes
denkbar, daß der Name Christian, der jene frühere bessere Zeit bezeichnete, von
den Preußen so ungenannt geblieben, wie ihn die Urkunde des Legaten verschweigt
354) Die Bischöfe Ernst von Pomesanien und Heinrich von Erm-