Vorschriften über den Dienst der Krankenpflege im Felde. 949
. 18. Dem Haupt-Feldlazareth sind zugewiesen:
1 Ober-Stabs-Arzt, 6 Stabs-Aerzte, 9 Ober-Aerzte, 24 Assistenz-Aerzte,
30 Lazareth-Gehülfen, 1 chirurgischer Instrumentenmacher, 1 Stabs-Apotheker,
3 Ober-, 4Unter-Apotheker, 4 Apotheken-Handarbeiter; —
1 Ober-Lazareth-Inspektor, 1 Rendant, 4 Lazareth-Inspektoren, 4 Sekretäre,
18 Revier-Aufseher, 52 Krankenwärter, 3 Kochfrauen,
6 Waschfrauen;
1 Premier-Lieutenant, 2 Sekonde- Lieutenants, 3 Train - Wachtmeister,
3 unberittene Train-Unterofficiere, 12 berittene und 45 unberittene
Trainsoldaten für die Beamten, 68 Trainsoldaten bei den Fahrzeugen
und zur Reserve; —
3 vierspännige Apotheken-Wagen, 3 vierspännige Bandagen-Wagen, 18
vierspännige Oekonomie-Utensilien-Wagen, 3 vierspännige Kranken-Transport-Wagen;
3 zweispännige Apotheken-Wagen, 4 zweispännige
Bandagen-Wagen und 1 zweispänniger Registratur-Wagen.
$. 19. Gleich bei der Mobilmachung des Haupt-Feldlazareths bestimmt
die aus dem Ober-Stabsarzt, dem Premier-Lieutenant, dem Ober-Lazareth-Inspektor
und dem Kassen-Rendanten bestehende Kommission
das Personal für jede der 3 Abtheilungen des Haupt-Feldlazareths. Es
ist hierbei besonders darauf Rücksicht zu nehmen, dass die thätigsten,
umsichtigsten und zuverlässigsten Beamten den Abtheilungen Nr. 1 und 2
überwiesen werden, da diese bei eintretenden Detachirungen von der leitenden
Ober-Behörde entfernt stehen. Bei jeder dieser 3 Abtheilungen
wird eine Verwaltung, bestehend aus einem vorstehenden Stabs-Arzte,
einem Officier und einem Lazareth-Inspektor, gebildet, welche die Dienstverrichtungen
des ihr zugewiesenen Personals leitet und beaufsichtigt. Es
sind jedoch diese Verwaltungen der Kommission des Haupt-Feldlazareths
untergeordnet, erhalten von letzterer ihre dienstlichen Anweisungen, und
werden in Rücksicht auf die Wahrnehmung des Dienstes von derselben
ivspieirt (cfr. Dienst-Anweisung für die Verwaltung einer Abtheilung des
Haupt-Feldlazareths.)
$. 20. Das Personal und die Fahrzeuge eines Haupt-Feldlazareths
werden in folgender Art vertheilt:
8) für die Abtheilung Nr. I. 28tabs-, 3Ober-, 8 Assistenz-Aerzte,
9 Lazareth-Gehülfen, 1 Ober-, 1 Unter-Apotheker, 1 Apotheken-Handarbeiter;
— 1 Lazareth-Inspektor, 1 Sekretär, 5 Revier-Aufseher,
17 Krankenwärter, I Kochfrau, 2 Waschfrauen; — 1 Sekonde-Lieutenant,
1 Train-Wachtmeister, 1 unberittener Train-Unterofficier,
3 berittene und 14 unberittene Trainsoldaten für die Beamten, 22
Trainsoldaten bei den Fahrzeugen und zur Reserve; — 1 vierspänniger
Apotheken-, 1 vierspänniger Bandagen-, 6 vierspännige Oekonomie-Ütensilien-,
1 vierspänniger Kranken-Transport-Wagen, 1 zweispänniger
Apotheken- und 1 zweispänniger Bandagen-Wagen;
b) für die Abtheilung Nr. 2 ebenso;
c) für die Abtheilung Nr. 3 ebenso; statt des nicht vorhandenen
Sekonde-Lieutenants werden jedoch die Funktionen desselben durch
den bei der Kommission stehenden Premier-Lieutenant mit wahrgenommen;
d) für die Kommission und zu deren Disposition: der Ober-Stabsarzt,
3 Lazareth-Gehülfen, der chirurgische Instrumentenmacher,
der Stabs- Apotheker, 1 Unter-Apotheker, 1 Apotheken - Handarbeiter;
— der Ober-Lazareth-Inspektor, der Rendant, 1 Lazareth-