Metadata : Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

Der  Streit  um  den  Staatsacker.  247

ten  und  den  Plebejern  den  Zutritt  zu  demselben  eröffneten  (377),  war
ein  dritter  verbunden,  welcher  tief  in  das  Vermoͤgen  der  Patricier  einschnitt.
  Durch  den  vejentischen  und  noch  mehr  durch  den  unglücklichen
gallischen  Krieg  waren  die  Plebejer  sehr  in  ihrer  Haushaltung  zurückgekommen.
  Wiederum  an  die  Pagtricier  verschuldet  büßten  sie  damit  ihre
bürgerliche  Freiheit  wenigstens  in  so  weit  ein,  das  sie  in  den  Komitien
nach  Anweisung  der  Patricier  stimmen  mußten;  denn  wie  sollte  es  ein
armer  Schuldner  wagen,  gegen  seinen  Kapitalherrn  zu  stimmen  und  diesen
  dadurch  zur  Anwendung  der  Schuldgesetze  zu  reizen  Solche  Abhängigkeit
  mußte  die  Plebejer  erbittern;  zwar  waren  die  Schulden  von  dem
Schuldner  selbst  gemacht  worden,  allein  dieser  mußte  von  seinem  Grundstücke
  nicht  nur  die  Zinsen  entrichten,  sondern  dem  Staate  auch  die  gesetzliche
  Steuer  abgeben,  und  gerade  die  Besteuerung  schien  eine  ungerechte
  zu  sein.  Die  Aecker  der  Mebejer  waren  nämlich  Privateigenthum
und  wurden  als  solches  besteuert,  ohne  daß  die  Schulden  in  Abrechnung
gebracht  wurden;  die  Aecker  der  Patricier  dagegen  waren  theilweise
Staatsgut  und  die  Herren  entrichteten  von  denselben  bloß  den  Zehnten
oder  eine  ähnliche  Algabe  und  wußten  sich  auch  diesen  Leistungen  gewöhnlich
  zu  entziehen.

M.  Maulius  (384).

Diese  Mißverhältnisse  verursachten  eine  gefährliche  Unzufriedenheit
und  M.  Manlius,  der  das  Kapitol  gegen  die  Gallier  bei  ihrem  nächtlichen
  Angriffe  gerettet  hatte,  benutzte  dieselbe,  um  die  Tyrannei  an  sich
zu  reißen,  wie  ihn  die  Patricier  anklagten.  Er  gab  fast  sein  ganzes
Vermögen  ber,  um  Schuldner  auszulösen;  dadurch  wurde  er  den  Plebejern
  lieb,  den  Patriciern  aber  verhaßt,  und  diese  ließen  ihn  verhaften,
worauf  die  erbitterte  Plebs  ihn  befreite.  Nun  griff  er  aber,  wie  es
scheint  aus  Haß  gegen  seine  Standesgenossen,  die  Verfassung  selbst  an,
und  deßwegen  erhielten  die  Patricier  bei  ihrer  Anklage  gegen  ihn  die
Tribunen  zu  Bundesgenossen.  Er  wurde  vor  das  Gericht  der  Centurien
gestellt;  aber  da  rief  er  die  Plebeser  auf,  die  er  von  Schulden  befreit,
andere,  denen  er  im  Kriege  das  Leben  gerettet,  zeigte  dreißig  feindliche
Rüstungen,  die  er  erbeutet,  vierzig  Ehrengeschenke,  die  er  im  Kriege  verdient,
  wies  auf  das  Kapitol,  welches  er  gerettet  hatte  —  und  das  Volk
verurtheilte  ihn  nicht.  Später  aber  wurde  ein  zweites  Gericht  gehalten,
wo  das  Kapitol  nicht  sichtbar  war;  gegen  die  erneuerte  Anklage  vermochten
  die  schon  gebrauchten  Mittel  nicht  mehr  gleich  viel  —  Manlius  wurde
zum  Tode  verurtheilt,  von  dem  tarpejischen  Felsen  heruntergestürzt  und
sein  Haus  dem  Erdboden  gleich  gemacht  (384).