bedeutet keine Beseitigung, sondern ist nur eine Verschiebung
der Finanznot.
Vom Schatzsekretär war das Wertzuwachssteuergesetz damit
verteidigt worden, daß seine Erträge zur Balanzierung des
nächstjährigen Etats unbedingt notwendig seien. Die Rechnung
für ıgio aber schloß, wie sich bald darauf zeigte, mit
einem Überschuß von ıı7,7 Millionen Mk. ab. Wäre der in
das Rechnungsjahr ıgıo fallende Erlös der an die Türkei verkauften
Schiffe nicht auf Anleihe abgeschrieben, sondern den
eigenen Einnahmen des Reiches zugeführt worden, so hätte
sogar eine nachträgliche Verminderung der ungedeckten Matrikularbeiträge
eintreten müssen, was zweifellos die Mißbilligung
des Reichstags, dem kurz zuvor noch ein Steuergesetz abgerungen
worden war, erregt hätte. Der Überschuß fand entsprechend
der 'etatgesetzlichen Bestimmung zur Abbürdung des
noch ungedeckten Fehlbetrages von 1909 Verwendung. Die
Auffassung des Reichstages, daß unter allen Umständen an einem
Zuschuß der Einzelstaaten in Höhe von 80 Pfg. auf den Kopf
der Bevölkerung festgehalten werden müsse, kam auch bei der
Beratung des Etats für ıgıı zum Ausdruck. Um zu vermeiden,
daß eine erhebliche Überschreitung des Einnahmesolls zu einer
nachträglichen Herabsetzung der Matrikularbeiträge führe, wurde
im Etatgesetz die Bestimmung getroffen, daß die etwa nicht
für die Abbürdung der auf Anleihen übernommenen Matrikularbeiträge
aus dem Jahre ı909 erforderlichen Überschüsse zur
Deckung solcher gemeinschaftlichen Ausgaben des außerordentlichen
Etats zu verwenden seien, die nach den Anleihegrundsätzen
künftig auf den ordentlichen Etat zu übernehmen sein
würden).
Die Rechnung für ıgıı schloß dann mit einem Überschuß
von 249,1 Millionen Mk. ab. Mancherlei kam zusammen, um diesen
Rekordabschluß herbeizuführen. Die Vorversorgung, die während
der langen Finanzreformverhandlungen stattgefunden hatte, war
überwunden; infolgedessen stiegen die Erträge der neuen Steuern.
Der allgemeine Geschäftsgang war günstig; das kam den Betriebseinnahmen
und Verkehrssteuern zugute Eine außerordentlich
große Getreideausfuhr zum Ausgleich einer ungünstigen Ernte
hatte schließlich noch eine unerfreuliche Steigerung der Zolleinnahmen
zufolge. Der glückliche Rechnungsabschluß war aber
I) S. oben S. 483.