Metadata : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

bedeutet  keine  Beseitigung,  sondern  ist  nur  eine  Verschiebung
der  Finanznot.

Vom  Schatzsekretär  war  das  Wertzuwachssteuergesetz  damit
  verteidigt  worden,  daß  seine  Erträge  zur  Balanzierung  des
nächstjährigen  Etats  unbedingt  notwendig  seien.  Die  Rechnung
  für  ıgio  aber  schloß,  wie  sich  bald  darauf  zeigte,  mit
einem  Überschuß  von  ıı7,7  Millionen  Mk.  ab.  Wäre  der  in
das  Rechnungsjahr  ıgıo  fallende  Erlös  der  an  die  Türkei  verkauften
  Schiffe  nicht  auf  Anleihe  abgeschrieben,  sondern  den
eigenen  Einnahmen  des  Reiches  zugeführt  worden,  so  hätte
sogar  eine  nachträgliche  Verminderung  der  ungedeckten  Matrikularbeiträge
  eintreten  müssen,  was  zweifellos  die  Mißbilligung
des  Reichstags,  dem  kurz  zuvor  noch  ein  Steuergesetz  abgerungen
  worden  war,  erregt  hätte.  Der  Überschuß  fand  entsprechend
  der  'etatgesetzlichen  Bestimmung  zur  Abbürdung  des
noch  ungedeckten  Fehlbetrages  von  1909  Verwendung.  Die
Auffassung  des  Reichstages,  daß  unter  allen  Umständen  an  einem
Zuschuß  der  Einzelstaaten  in  Höhe  von  80  Pfg.  auf  den  Kopf
der  Bevölkerung  festgehalten  werden  müsse,  kam  auch  bei  der
Beratung  des  Etats  für  ıgıı  zum  Ausdruck.  Um  zu  vermeiden,
daß  eine  erhebliche  Überschreitung  des  Einnahmesolls  zu  einer
nachträglichen  Herabsetzung  der  Matrikularbeiträge  führe,  wurde
im  Etatgesetz  die  Bestimmung  getroffen,  daß  die  etwa  nicht
für  die  Abbürdung  der  auf  Anleihen  übernommenen  Matrikularbeiträge
  aus  dem  Jahre  ı909  erforderlichen  Überschüsse  zur
Deckung  solcher  gemeinschaftlichen  Ausgaben  des  außerordentlichen
  Etats  zu  verwenden  seien,  die  nach  den  Anleihegrundsätzen
  künftig  auf  den  ordentlichen  Etat  zu  übernehmen  sein
würden).

Die  Rechnung  für  ıgıı  schloß  dann  mit  einem  Überschuß
von  249,1  Millionen  Mk.  ab.  Mancherlei  kam  zusammen,  um  diesen
Rekordabschluß  herbeizuführen.  Die  Vorversorgung,  die  während
der  langen  Finanzreformverhandlungen  stattgefunden  hatte,  war
überwunden;  infolgedessen  stiegen  die  Erträge  der  neuen  Steuern.
Der  allgemeine  Geschäftsgang  war  günstig;  das  kam  den  Betriebseinnahmen
  und  Verkehrssteuern  zugute  Eine  außerordentlich
große  Getreideausfuhr  zum  Ausgleich  einer  ungünstigen  Ernte
hatte  schließlich  noch  eine  unerfreuliche  Steigerung  der  Zolleinnahmen
  zufolge.  Der  glückliche  Rechnungsabschluß  war  aber

I)  S.  oben  S.  483.