120
Der Reichsrath Peter Reetz, der heute den Canzler
machen sollte, trat hervor. Seine Anrede war an die Staͤnde *).
„Dänmark sey, ihrer einmuͤthigen Erklärung zufolge, ein
Erbreich geworden für die männlichen und weiblichen Nachkommen
Friederichs III. Der König lasse durch ihn für diese
ibre Liebe danken, und gebe hiemit auch durch ihn das Versprechen,
daß er nicht allein als ein gnädiger Herr und christlicher
Erbkönig regieren, sondern auch aller nächstens ?)
eine solche Regierungsform anordnen wolle, daß gewiß alle
seine Unterthanen von ihm und seinen Erben eine christliche
und milde Regierung zu erwarten haben sollten ***). Da nun
aber die große Veränderung eine neue Huldigung nothwendig
mache, so sollten sie alle hiemit vorerst ihres ehemaligen Eides
frei erklärt seyn.“ Hierauf denn fieng die neue Huldigung
an.
Der Reichshofmeister war der Erste, der den neuen Huldigungseid
entrichtete, wie Rcetz ihn vorlas.
*) S. die ganze Anrede bei Holberg III. Th. S. 497.
##)) Diese hier nicht undedeutende Partikel fehlt bei Holberg, wenigstens
in der deutschen Uebersetzung, die ich vor mir habe.
Daß sie aber wirklich hineingehöre, erhellt aus dem Abdruck
dieser Rede, der sich in der Relation von dem ganzen Aktus
findet, die Canzler Reeß selbst hat drucken lassen.
##) Dies waren also die Gegenversicherungen, die Friederich
Ill. seinem Volk gab; diese mußten statt des Königseides
gelten.
Man kann in allweg sagen, ob der König dies beschwur,
oder blos durch den Canzler in seiner Gegenwart. versschern
ließ, war im Grunde völlig gleichgültig, wie er unstreitig auch
ohne eine ausdrücklich gegebene Versicherung als ein gnädiger,
christlicher Erbkönig zu regieren verbunden gewesen
wäre. Doch aber ist die mehr oder minder feierliche Art, wie
eine solche Verpflichtung übernommen wird, nicht ganz gleichgültig,
und sse deutet nebenher auch auf gewisse, wechselleitige
Verhältulsse der Parthieen.