Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

8.  Patent
vom  26.  Januar  1904,
die  für  das  Jahr  1904  zu  entrichtende  Einkommensteuer  betreffend.

Zufolge  Köhter  Entschließung  sollen  mit  erklärter  Zustimmung  des  Landtags
  im  Jahre  1  zehn  Termine  Einkommensteuer  erhoben  werden.  Diese
werden  wie  folgt  hthesheen.

einer  auf  den  8.  Februar
einer  auf  den  12.  März
einer  auf  den  16.  April
einer  auf  den  20.  Mai
einer  auf  den  23.  Juni
einer  auf  den  27.  Juli
einer  auf  den  30.  August
einer  auf  den  1.  Oktober
einer  auf  den  4.  November
einer  auf  den  7.  Dezember.

Greiz,  den  26.  Januar  10904.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.
v.  Meding.
Saupe.

9.  Regierungs-Verordnung
vom  27.  Jannar  1904
zur  weiteren  Ausführung  des  Reichsgesetzes  vom  30.  März  1903,  betreffend
  Kinderarbeit  in  gewerblichen  Betrieben.

Mit  Höchster  im  Namen  Seiner  Hochfürstlichen  Durchlaucht  des  Fürsten
erteilter  Genehmigung  Seiner  Hochfürstlichen  Durchlaucht  des  Fürsten-Regenten
wird  im  Einverständnisse  mit  dem  Fürstlichen  Konsistorium  zwecks  Durchführung
der  Bestimmungen  des  Reichsgesetzes  vom  30.  März  1903,  betreffend  Kinderarbeit
in  gewerblichen  Betrieben  (N.  G.  Bl.  S.  113),  hiermit  Folgendes  verordnet:

81.
Die  Lehrer  an  den  Volksschulen  sind  verpflichtet,  über  die  ihrer  Obhut  an-