Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Bei der Erneuerung der Meldung sind ferner auch die vom Stellenanwärter bei der 
Bitte um Vormerkung oder später allenfalls vorgebrachten besonderen Wünsche in Bezug auf 
die angestrebte Bedienstung, soweit sie aufrechterhalten werden wollen, ausdrücklich zu wiederholen. 
München, den 19. Oktober 1910. 
J. V. J. V. 
Staatsrat v. firazeisen. Staatsrat v. Schoch. 
  
Nr. 33525. 
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. 
##.Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 18. Oktober 1910 zu genehmigen 
geruht, daß beginnend vom 1. November 1910 an 
1. die Forstämter Rieblich und Stiftswald, ferner die Assessorenstellen bei den 
Forstämtern Otterberg und Neuhäusel, sowie die Försterstellen in Uber see, 
Forstamts Bergen, und in Kastl, Forstamts Pressath, aufgelöst, 
2. die Stelle eines exponierten dem Forstamte Kaiserslautern-Ost zu unter- 
stellenden Forstamtsassessors in Stiftswalder Forsthaus, sowie eine Försterstelle 
in Rieblich, Forstamts Steinwiesen, neu errichtet werde und 
3. das Forstamt Waidach die Bezeichnung „K. Forstamt Betzenstein“ erhalte. 
München, den 20. Oktober 1910. 
Dr. v.Pfaff.
	        
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