Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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esth und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
Nr. 75. 
München, den 21. November 1910. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 19. November 1910 über die Einfuhr von Schlachtvieh aus Frankreich nach Bayern. — 
Bekanntmachung vom 12. November 1910, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und 
Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
  
  
Nr. 411 a35. 
Bekanntmachung über die Einfuhr von Schlachtvieh aus Frankreich nach Bayern. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Die Einfuhr von Schlachtrindern und Schlachtschweinen aus Frankreich nach Bayern 
wird bis auf weiteres unter nachstehenden Beschränkungen und Bedingungen gestattet: 
1. Wöchentlich dürfen eingeführt werden in den Schlachthof zu 
Augsburg bis zu 100 Rinder und bis zu 100 Schweine, 
Hof „ „ 50 „ „ „ „ 200 „ 
Kaiserslautern „ „ 100 „ „ „ „ 200 „ „ 
Ludwigshafen „ „ 150 „ „ „ „ 200 „ 
München „ „ 500 „ „ „ „ 400 
Nürnberg „ „ 300 „ „ „ „ 400 
Regensburg „ „ 70 „ „ „ „ 100 „ 
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