Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr. 7031 a/7. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Vereinsbank in Nürnberg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetz- 
lichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende, in Stücke 
zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 —XK eingeteilte Schuldverschreibungen in den 
Verkehr zu bringen: 
1. eine Serie (XXXVI) 4% iger Bodenkreditobligationen (Hypothekenpfandbriefe) 
im Betrag von 10 Millionen Mark, wobei die Verlosung und Kündigung bis 
zum Jahre 1920, 
2. eine weitere Serie (XXXVII) gleicher Obligationen im Betrag von 20 Mil- 
lionen Mark, wobei die Verlosung und Kündigung bis zum Jahre 1921 aus- 
geschlossen ist. 
München, den 23. November 1910. 
J. V. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
Hofdienst-Machrichten. unterm 11. November 1910 den Leutnant 
im K. 1. Schweren Reiter-Regiment Franz 
Freiherrn von Redwitz zum K. Kammer- 
junker und 
Im Namen Seiner estät des jun 
m Majestat Aoͤnig-. unterm 19. November 1910 den Philipp 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= Freiherrn von Feilitzsch zum K. Kämmerer, 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, auf deren alleruntertänigstes Ansuchen 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, zu ernennen.
	        
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