1078
Abdruck.
Gesamtverzeichuis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeug-
nissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
DBVemerbkun gen.
1. Die mit “ bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt,
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen
befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatz-
unterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein
Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem fbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Abersic't.
Seite
Ssffentliche Kehranstalten.
Gymnasien (A. ) 1078
Realgymnasien (A. hhh 1085
Oberrealschulen (A.c . . ..... 1088
Progymnasien (B.a) 1090
Realprogymnasien (8..hhh)0 1091
Realschulen (B e). .. . .... 1091
Progymnasien (Cö.a) 1092
Seite
Nealproghmnasien (C. b). . . . .. .1093
Realschulen (C.ce) 1094
Offentliche Lehrerseminare (Cd) 1099
Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 1102
Privat-Lehranstalten:
a) Lehrerseminaoor 1103
b) Andere Privat-Lehranstalten 1103
Lehranstalten im Auslandddde . 1106
Offentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche esuch der zweiten flasse,
d. h. der einjährige erfolgreiche Gesuch der Untersekunda (nach weil verbreiteter HBezeichnung)
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen.
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium,
Kaiser Wilhelms-Gymnasium,
Allenstein,
Aliona: Gymnasium (verbunden mit Realgym-
nasium),
Andernach,
Anklam,
I
Arnsberg,
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real-
schule),
Attendorn,
Aurich,
Barmen,
Bartenstein,
Bedburg: Ritter-Akademie,