Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1916. (107)

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Preußische  Gesetzsammlung

Jahrgang  1916  Nr.  26.

 

Inhalt:  Verordnung  über  die  Beleihung  landschaftlicher  (ritterschaftlicher)  Fonds  bei  den  Darlehns.
kassen  des  Reichö,  S.  125.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetze  vom  10.  April  1872  durch
die  Regierungsamtsblätter  veröffentlichten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  usw.,  S.  126.

 

(Nr.  11536.)  Verordnung  über  die  Beleihung  landschaftlicher  (ritterschaftlicher)  Fonds  bei
den  Darlehnskassen  des  Reichs.  Vom  18.  September  1916.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  #c5

verordnen  auf  Grund  des  Artikel  63  der  Verfassungsurkunde  für  den  Preußischen
Staat  vom  31.  Januar  1850  (Gesetzsamml.  S.  17)  und  auf  den  Antrag  Unseres
Staatsministeriums,  was  folgt:

SI.

Die  Direktionen  der  öffentlichen  landschaftlichen  (ritterschaftlichen)  Kreditanstalten
  sind  befugt,  die  Bestände  der  eigenen  Fonds  der  Anstalten  sowie  der
von  den  Anstalten  oder  von  deren  Organen  verwalteten  Sicherheits-,  Reserve=  und
Tilgungsfonds  zur  Anschaffung  von  Anleiln  des  Reichs  oder  der  Bundesstaaten
in  verwenden  und  zu  diesem  Zwecke  die  Wertpapierbestände  der  Fonds  bei  den
Darlehnskassen  des  Reichs  zu  verpfänden.

Sie  sind  ferner  befugt,  zu  einer  Verpfändung  gemäß  vorstehender  Bestimmung
  an  Stelle  für  die  Tilgungsfonds  beschaffter  und  vernichteter  Pfandbriefe
neue  Pfandbriefe  oder  Iwischenscheine  zu  diesen  auszugeben,  soweit  die  Pfandbriefe
  (Swischenscheine)  durch  Hppothekenforderungen  der  Anstalten  vorschriftsmaßig
  gedeckt  sind.

2.

Diese  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Großes  Hauptquartier,  den  18.  September  1916.

Eiegel.)  Wilhelm.
v.  Bethmann  Hollweg.  v.  Trott  zu  Solz.  Frhr.  v.  Schorlemer,

zugleich  für  den  Justizminister.

Lentze.  v.  Loebell.  Helfferich.

Gesetzsammlung  1916.  (Nr.  11536.)  32
Ausgegeben  zu  Berlin  den  21.  September  1916.