Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Vorschrift,  welche  die  Verhütung  einer
Ueberfüllung  der  blinischen  Anstalt  und
einer  Beschädigung  der  Stadt-Kassen  vo#n
Tübingen  durch  die  Verpflegungs  =  Kosten
einzelner  Schwangeren  zum  Zweck  hat,
findet  man  sich  veranlaßt,  die  K.  Oberämter
  an  die  Befolgung  derselben  mit  dem
Anfögen  ernstlich  zu  erinnern,  daß  Schwangeren,
  welche  die  Aufnahme  in  die  klinische

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Anstalt  zu  spät  nachsuchen  wollen,  das  zu
dem  Aufnahme=  Gesich  erforderliche  oberamtliche
  Zeugniß  nicht  mehr  ausgestellt
werden  dürfe.  Die  akademische  Behörde
ist  angewiesen,  von  den  künftig  etwa  vorkommenden
  Uebertretungen  dieser  Vorschrift
  Anzeige  zu  machen.
Stuttgart  den  2z.  April  1825.
Schmidlin.

C.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.

Bekanntmachung  der  Rechnungs-Ergebnisse  von  der  Pensions-Austalt  für  die  Hinterbliebenen  der
Civil-Staatsdiener.

In  dem  Geseß  über  die  Verhältnisse  der
Civil,  Staatsdiener  vom  38.  Juni  18z1.
K.  41—  4  ist  in  Absicht  auf  die  Bildung
eines  eigenen  Pensions-Fonds  für  die
Wittwen  und  Waisen  jener  Diener  bestimmt,
  daß  die  Hälfte  der  von  den  Betheiligten
  zu  erhebenden  Einnahmen  zu
elnem  Capital,  dessen  Zins-Ertrag  wieder
zum  Capital  zu  schlagen  ist,  angelegt,  die
andere  Hälfte  aber  zu  den  durch  die  Anstalt
begründeten  Ausgaben  verwendet,  und
der  zu  Deckung  der  letteren  erforderliche
weitere  Betrag  von  der  Staatskasse  in  so
lange  zugeschossen  werde,  bis  die  Anstalt
diejenige  Selbstständigkeit  gewonnen  haben
wird,  daß  sie  die  ihr  obliegenden  Ausgaben

  ganz  aus  eigenen  jährlichen  Einnah-=men
  bestreiten  kann.  Es  soll  daher  über
die  auf  diese  Pensions-Anstalt  sich  beziehenden
  Einnahmen  und  Ausgaber  bei  der
Staats,  Hauptkasse  abgesonderte  Rechnung
geführt  und  deren  Ergebniß  von  Jahr  zu
Jahr  öffentlich  bekannt  gemacht  werden.

Nachdem  nun  die  Rechnungen  der  Pensions-Anstalt
  von  den  drei  ersten  Jahren
1.  Juli  1834  von  der  Ober-Rechnungs-Kammer
  geprüft  werden  sind;  so  werden
die  Ergebnisse  derselben  durch  den  nachfolgenden
  Auszug  den  BVetheiligten  zur
Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  12.  April  13:5.

Weckherlin.