Nr. 53. 727
Abschied für den Landrat von Oberfranken über dessen Verhandlungen für das Jahr 1910.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Tuitpold:
von Gottes Gnaden Böniglicher prinz von Banern,
Begent.
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Oberfranken in seinen Sitzungen
vom 8. bis 20. November 1909 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und
erteilen hierauf folgende Entschließungen:
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1908.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1908
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1910.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1910
3 460 284 —NX), wovon ein Steuerprozent auf 34 602 4 sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1910.
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung.
1. Der Landrat hat sein Einverständnis damit erklärt, daß die Professorstellen, die
aus Kreisfonds für Kandidaten ohne volle Lehrbefähigung geschaffen wurden, künftig mit
vollqualifizierten Gymnasial= und Reallehrern besetzt werden. Diesem Beschlusse erteilen
Wir Unsere Genehmigung und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten hienach bei Erledigung derartiger Stellen die Besetzungs-
vorschläge zu bemessen.